• Zulassung zur Abschlussprüfung
    Die Organisation der Abschlussprüfungen ist Sache der IHK. Sie errichtet und betreut die Prüfungsausschüsse, gibt die Prüfungstermine bekannt und bestimmt die Anmeldefristen. Sofern die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung gegeben sind, spricht sie die Zulassung aus und teilt den Prüfungsbewerbern die Entscheidung rechtzeitig unter Angabe der Termine und der Prüfungsorte mit.
  • Zulassung zur Prüfung bei Fehlzeiten
    Nach § 43 Abs. 1 BBiG wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer die vorgeschriebene Ausbildungszeit zurückgelegt hat. Voraussetzung ist jedoch nicht allein der Zeitablauf; die Berufsausbildung muss während dieser Zeit im Wesentlichen tatsächlich und planmäßig durchgeführt worden sein.
  • Zweitschrift
    Wenn Ihr IHK-Prüfungszeugnis verloren gegangen oder vernichtet ist, stellt die IHK Ostwestfalen auf Antrag eine Zweitschrift aus. Dabei handelt es sich um ein neues Originalzeugnis mit dem Hinweis „Zweitschrift“.