Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses beantragen
Wenn Ihr IHK-Prüfungszeugnis verloren gegangen oder vernichtet ist, stellt die IHK Ostwestfalen auf Antrag eine Zweitschrift aus. Dabei handelt es sich um ein neues Originalzeugnis mit dem Hinweis „Zweitschrift“.
Welche Zeugnisse können ersetzt werden?
- Abschlussprüfungen ab 2004: Nach korrekter Angabe Ihrer Daten können wir in der Regel eine Zweitschrift ausstellen.
- Abschlussprüfungen bis 2003: Eine Ausstellung ist nur möglich, sofern die Unterlagen in unseren Archiven noch vorhanden sind.
Bitte beachten Sie:
- Der frühere Kaufmannsgehilfenbrief (für kaufmännische Berufe) und der Facharbeiterbrief (für technische Berufe) werden seit mehr als 25 Jahren nicht mehr ausgestellt. Sie wurden durch das heutige IHK-Prüfungszeugnis ersetzt.
- Die IHK stellt kein Zeugnis über die Berufsausbildung ohne Noten (sog. Schmuckurkunden) aus, weil die Prüfungsordnung der IHK die Angabe von Noten/Punkten ausdrücklich vorsieht. Einen Rechtsanspruch gibt es dafür nicht.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Zweitschrift wird mit Antragstellung eine Gebühr von 54,00 € (zzgl. 1,80 € Porto) fällig.
Wichtig: Für die Bescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung fallen keine Gebühren an.
Antrag stellen
Nutzen Sie hierfür bitte unser Formular: Zweitschrift_Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 159 KB)
Hinweis für Handwerksberufe
Haben Sie Ihre Berufsausbildung in einem Handwerksbetrieb abgeschlossen? Dann ist die zuständige Handwerkskammer (HWK) Ansprechpartnerin für Ihr Zeugnis oder Ihre Bescheinigung.
Zum Zuständigkeitsfinder HWK
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