PRÜFUNG

Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Organisation der Abschlussprüfungen ist Sache der IHK. Sie errichtet und betreut die Prüfungsausschüsse, gibt die Prüfungstermine bekannt und bestimmt die Anmeldefristen. Sofern die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung gegeben sind, spricht sie die Zulassung aus und teilt den Prüfungsbewerbern die Entscheidung rechtzeitig unter Angabe der Termine und der Prüfungsorte mit.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Danach ist für Auszubildende eine Zulassung im Regelfall möglich, wenn
  • sie die Ausbildungszeit zurückgelegt haben oder wenn die Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin* endet,
  • sie an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt haben und
  • ihr Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.

    * Maßgebende Termine gemäß § 7 der Prüfungsordnung sind für die Sommerprüfung der 31. Juli und für die Winterprüfung der 31. Januar.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.