Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.
Ob Unternehmen in Krisenzeiten auch dann Lohn bezahlen müssen, wenn Beschäftigte nicht arbeiten können oder dürfen, hängt davon ab, ob dieser Arbeitsausfall zum sogenannten Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört. |