Betriebliche Versicherungen für Gründer und Gründerinnen

Die richtige betriebliche Risikoabsicherung ist für Selbstständige von existenzieller Bedeutung. Welche und wie viele Versicherungen ein Unternehmen braucht, lässt sich jedoch nicht grundsätzlich beantworten, sondern hängt vom individuellen Bedarf ab.

So schützen Sie Ihr Unternehmen von Beginn an vor Risiken

Überlegen Sie bei jeder Gefahrenart, wie hoch das Risiko im schlimmsten Fall ist und ob Sie es selbst tragen könnten oder es versichern sollten. Vergessen Sie nicht, sich mit der Entwicklung Ihres Unternehmens die Frage nach der richtigen Absicherung in gewissen zeitlichen Abständen neu zu stellen und die Risikovorsorge gegebenenfalls anzupassen.
Die Themen Krankenversicherung, Rentenversicherung, und Arbeitslosenversicherung, stellen wesentliche Säulen der persönlichen Absicherung für Gründerinnen und Gründer dar. Da diese Bereiche sehr umfangreich und individuell zu betrachten sind, werden sie in eigenen Artikeln ausführlich erläutert.

Bedeutung des Versicherungsschutzes in der Gründungsphase

Der Aufbau eines Unternehmens ist mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Bereits in der Anfangsphase kann ein Schadenfall, etwa ein Brand, ein Haftungsanspruch oder ein Ausfall der Arbeitskraft erhebliche finanzielle Belastungen verursachen.
Ein durchdachtes Versicherungskonzept schützt vor solchen unvorhergesehenen Ereignissen und sichert die Existenz des jungen Unternehmens.
Der Versicherungsschutz ist nicht nur eine Frage der betrieblichen Sicherheit, sondern auch ein Bestandteil des Businessplans und der Finanzplanung. Kreditinstitute und Förderstellen erwarten eine nachvollziehbare Darstellung der betrieblichen Risiken und der vorgesehenen Absicherungsmaßnahmen.
Eine realistische Kalkulation der Versicherungsbeiträge zeigt, dass Gründerinnen und Gründer ihre laufenden Kosten im Blick haben und vorausschauend planen. Fehlende oder zu niedrig angesetzte Versicherungsprämien können die Rentabilität verfälschen und die Finanzierung gefährden.
Umgekehrt signalisiert eine solide Absicherungsstrategie Professionalität und stärkt das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern in das Gründungsvorhaben.

Pflichtversicherungen und sinnvolle freiwillige Absicherung

Die wenigsten Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Einige Policen sind jedoch zwingend erforderlich oder aufgrund branchenspezifischer Anforderungen unerlässlich.

Pflichtversicherungen sind unter anderem:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn ein betriebliches Fahrzeug genutzt wird.
  • Berufshaftpflichtversicherung, z. B. für Freiberuflerinnen und Freiberufler in beratenden Berufen (Anwaltskanzleien, Steuerberatungen, Architekturbüros, Heilberufe).
  • Gesetzliche Unfallversicherungen bei Beschäftigten

Freiwillige, aber dringend empfohlene Versicherungen sind beispielsweise:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter infolge betrieblicher Tätigkeiten.
  • Inhaltsversicherung: Deckt Schäden an Einrichtung, Waren und technischen Geräten durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm ab.
  • Ertragsausfallversicherung: Sichert laufende Kosten, wenn der Betrieb nach einem Schaden vorübergehend stillsteht.
  • Rechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa mit Kunden und Kundinnen oder Lieferanten und Lieferantinnen.

Branchenspezifische Besonderheiten

Die Auswahl des Versicherungsschutzes richtet sich entscheidend nach der Branche und Art des Gewerbebetriebs. Jede gewerbliche Tätigkeit bringt eigene Risiken mit sich: Ein Bauunternehmen ist etwa gegen Sach- und Haftungsrisiken abzusichern, während ein Handelsbetrieb vor allem Waren- und Ertragsausfälle berücksichtigen muss.
Nur durch eine an der konkreten Geschäftsidee orientierte Absicherung lassen sich betriebliche Risiken realistisch bewerten und wirtschaftlich sinnvoll absichern.
Je nach Branche können zusätzliche Absicherungen sinnvoll oder sogar verpflichtend sein. Eine individuelle Risikoanalyse hilft, Über- und Unterversicherung zu vermeiden.

Kombination und Optimierung des Versicherungsschutzes

Viele Versicherer bieten Bündelprodukte, etwa Geschäftsinhalts- und Haftpflichtversicherungen in einem Vertrag. Das kann Kosten sparen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Dennoch sollte regelmäßig geprüft werden, ob der Versicherungsschutz zur Unternehmensentwicklung passt, insbesondere bei Erweiterung des Geschäftsbetriebs, Beschäftigung neuer Mitarbeitenden oder Investitionen in Maschinen und IT.

Beratung und Vergleich lohnen sich

Der Versicherungsmarkt ist unübersichtlich. Gründerinnen und Gründer sollten deshalb unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, etwa durch Versicherungsberatungen. Ein systematischer Vergleich von Tarifen und Leistungen verhindert unnötige Kosten und sorgt für passgenauen Schutz.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsarten. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann die Grundlage für das Gespräch mit einer Versicherungsvermittlung oder Versicherungsberatung sein, mit dem Sie dann ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungsportfolio zusammenstellen.

Geschäftsversicherung

Die sogenannte Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung können zusammengefasst werden. Auch Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen) können in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden.

Feuerversicherung

Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.

Einbruchdiebstahl und Raub

Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstückes. Der Versicherungsumfang ist erweiterbar um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach einem Einbruch.

Leitungswasserversicherung

Schäden an versicherten Sachen durch Leitungswasser, das aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Warmwasser bzw. Dampfheizung oder einer defekten Sprinkleranlage ausgetreten ist, jedoch nicht aus Rückstau (Hoch- oder Grundwasser).

Sturmversicherung

Schäden an versicherten Sachen durch Sturm inkl. Folgeschäden (zum Beispiel Warenbeschädigung oder Vernichtung). Versicherungsumfang ist auf Hagelschäden erweiterbar.

Glasversicherung

Beschädigung an Glasscheiben, Schaufenster- oder Türscheiben, Glasbausteinen und Wandspiegeln durch Zerbrechen inkl. Einsetzarbeiten und Notverglasung. Individuelle Vereinbarungen über den Einbezug von Sonderkosten in die Glasversicherung (für Innenverglasung, das Aufstellen eines Gerüstes bei Reparatur, etc.) sind möglich.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Übernimmt bei einem Sachschaden die weiterzuzahlenden Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Mieten und den entgangenen Gewinn, wenn der Betriebsablauf aufgrund des Schadens unterbrochen wird. Es können Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl / Raub, Leitungswasser und Sturm gedeckt werden.

Betriebskostenversicherung

Deckt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit des Unternehmensinhabers die monatlichen Betriebskosten für eine zuvor bestimmte Zeitspanne (meistens ein Jahr) ab.

Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflicht

Bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Dritten durch das Unternehmen oder durch Mitarbeiter des Unternehmens entstanden sind. Es sind Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögensschäden versichert.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflicht nur für einige Berufsgruppen. Näheres sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvermittlungen oder Versicherungsberatungen klären. Insbesondere beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflicht sollte auf ausreichende Deckungssummen geachtet werden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend oder aufsichtsführend für Andere tätig werden.
Versichert sind echte Vermögensschäden, für die die Haftung aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten erfolgt. Zum Teil besteht Versicherungspflicht etwa für Versicherungsvermittlungen und Versicherungsberatungen. Eine fehlerhafte Beratung oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann zu handfesten Schadenersatzforderungen führen.

Produkthaftpflichtversicherung

Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für die Haftpflicht des Herstellers, Zulieferers, Händlers bei Schäden, die durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung verursacht werden (zum Beispiel unzureichende Gebrauchsanweisung). Nach dem Gesetz haftet ein Warenhersteller (und vielfach sogar der Importeur) für Schäden aus Produktmängeln auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Darüber hinaus kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Umwelthaftpflicht

Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckung der gesetzlichen Haftung für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen (zum Beispiel Freisetzen von Dämpfen und Gasen) verursacht worden sind. Auf der Grundlage des Umweltschadengesetzes sind ökologische Beeinträchtigungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden, vom Verursacher zu beheben. Das betrifft Böden, Gewässer sowie natürliche Lebensräume und geschützte Arten.

D & O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleitung

Die Directors & Officers Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richtet sich insbesondere an GmbH-Geschäftsführerende und Vorstände von AGs. Wer ein Unternehmen leitet, gerät zunehmend auch persönlich unter Druck, wenn in diesem Unternehmen etwas schiefgeht. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt das Risiko der persönlichen Haftung.

Haftpflichtansprüche wegen Diskriminierungen

Versicherung für Ansprüche gegen Arbeitgeber, die auf Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beruhen.

Transportversicherung

Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung. Zum Teil besteht Versicherungspflicht, wie z.B. für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger).

Rechtsschutzversicherung

Wahrnehmung der Rechtsvertretung und deren Aufwendungen (Anwalts- und Gerichtskosten), die sich durch die Ausübung des Geschäfts ergeben (zum Beispiel bei Mietproblemen, Verkehrsschäden, Arbeitsverhältnissen, etc.)

Kfz-Versicherung

Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus werden auch eine Fahrzeug- Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz-Unfallversicherung und eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung angeboten.

Elektronikversicherung

Durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Brand, Überspannung, Feuchtigkeit, Sabotage usw. können Schäden an EDV-Anlagen, Telefonanlagen oder bürotechnischen Anlagen entstehen. Kosten für den Wiedereinsatz von Programmen und die Wiedereingabe der Daten nach einem Datenverlust können durch eine Datenträgerversicherung abgedeckt werden.
Eine Mehrkostenversicherung ersetzt bei längerem Ausfall der EDV-Anlage den Mehraufwand (zum Beispiel bei Überstunden, für Anmietung von EDV usw.). Eine erweiterte Datenträger- oder Softwareversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für Datensicherung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall.

Maschinenversicherung

Reparaturen an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich und unerwartet eintreten, insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturm, Frost, etc.

Vertrauensschadenversicherung

Schutz vor finanziellen Schäden aus unerlaubten Handlungen eigener Mitarbeitenden und weiterer Vertrauenspersonen. Gedeckt sind Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung und Betrug einschließlich Computermissbrauch.

Kreditversicherung / Forderungsausfall

Es gibt verschiedene Arten von Kreditversicherungen. Die bekannteste ist die Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung). Hier können Sie Zahlungsausfälle für bereits geleistete Warenlieferungen oder erbrachte Werk- oder Dienstleistungen absichern. Dabei muss für eine Leistung der Versicherung nicht zwingend die Insolvenz des Schuldners vorausgehen.