Das geltende Recht und den Gerichtsstand festzulegen, ist bei internationalen Verträgen häufig ein besonders sensibler Punkt. Eine weltweit verbreitete Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit ist die Vereinbarung eines Schiedsgerichts.
Warenlieferungen, die ins Drittland befördert oder versendet werden, können als Ausfuhrlieferung unter den im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei abgerechnet werden.