• Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
    Die Handelskammer vereidigt persönlich geeignete und besonders qualifizierte Sachverständige, die von uns daraufhin überprüft werden. Welche Voraussetz­ungen Sie für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger mitbringen müssen erfahren Sie hier.
  • Besteuerung einer GmbH
    Eine GmbH unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer und dem Soli­daritätszuschlag sowie der Gewerbe­steuer. Bei der Gewinnermittlung sind neben handelsrechtlichen Bestimm­ungen deswegen auch Vorschriften des Steuerrechts zu beachten.
  • Betriebsübergang
    Geht ein Betrieb an einen neuen Inhaber, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs be­stehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a I 1 BGB) und muss umfangreichen Infor­mationspflichten gegenüber den Arbeit­nehmern nachkommen. Bei Nicht­beachtung, steht Letzteren ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchsrecht zu.
  • Bodenschutz und Altlasten
    Informationen rund um die öffentliche Bestellung und Vereidigung § 36 GewO / Anerkennung nach § 18 BBodSchG für das Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten.