Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Fulda ist bemüht, ihre Website in Einklang mit dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BITV HE) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ihk.de/fulda.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.ihk.de/fulda und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie mit den vorgenannten Bestimmungen weitgehend vereinbar.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content Management System CoreMedia genutzt.
Die Website befindet sich aktuell in einer kompletten Neustrukturierung in Bezug auf Gestaltung, Design, Nutzerführung und Inhalte. Es wurden im Zuge der ständigen Weiterentwicklung und der Zugehörigkeit zum IHK24-Verbund (www.ihk24.de) alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.
Auf inhaltlicher Ebene wurden bisher Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert und die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Optimierungspotentiale

Eingebundene Inhalte und Dokumente

Die Inhalte dieser Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Dies betrifft vor allem:
  • Merkblätter der IHK Fulda und zahlreiche weitere von der IHK Fulda erstellte PDF-Dokumente.
  • Beschreibbare PDF-Dokumente (zum Beispiel Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen) stehen noch nicht barrierefrei zur Verfügung.
  • Broschüren (zum Beispiel IHK-Zeitschrift oder Weiterbildungsprogramm) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung.
  • Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nur bedingt möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.
  • Schaubilder und Textgrafiken
  • Inhalte von Dritten, auf deren Barrierefreiheit wir keinen Einfluss haben.
Wir sind jedoch bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte Schritt für Schritt umzustellen beziehungsweise in eine besser verständliche Variante zu überführen. Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert und mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten. Wenn Sie ein bestimmtes PDF-Dokument in einer barrierefreien Fassung benötigen, schicken Sie einfach eine E-Mail an unsere Kollegin Marie Farnung (farnung@fulda.ihk.de) und nennen Sie darin den Titel der Datei und die Seite, auf der sie eingebunden ist. Am einfachsten ist es für uns, wenn Sie uns in Ihrer Mail den direkten Link zum PDF-Dokument nennen (ermitteln können Sie den über einen Klick mit Ihrer rechten Maustaste). Wir übersenden Ihnen dann die barrierefreie Fassung der Datei.

Verstöße gegen WCAG-Richtlinien

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einer Seite gibt es ein Formularfeld ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einer Seite gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
  • Es gibt keinen Mechanismus, um spezielle Definitionen von Wörtern oder Wendungen zu erkennen, die auf ungewöhnliche oder eingeschränkte Weise benutzt werden, Idiome und Jargon eingeschlossen. | WCAG: 3.1.3
  • Es gibt keinen Mechanismus, um die ausgeschriebene Form oder Bedeutung von Abkürzungen zu erkennen. | WCAG: 3.1.4
  • Untertitel werden nicht für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. | WCAG: 1.2.2
  • Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben teil keine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient. | WCAG: 1.1.1

Maßnahmen zur Optimierung

Als IHK Fulda nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Fulda zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt. Aller Voraussicht nach werden wir als IHK Fulda somit ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen beginnen.
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, uns darüber zu informieren (Feedbackformular). Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter. Ihre Ansprechpartnerin ist Marie Farnung, erreichbar per Telefon unter der 0661 248-38 oder per Mail unter farnung@fulda.ihk.de.

Schlichtungsstelle

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) wenden. Sie ist die hessische Behörde, die für den Ausbau und die Überwachung der Barriefreiheit im digitalen Raum zuständig ist. Hier geht es direkt zum Antrag: www.lbit.hessen.de.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon 0641 303-2902
Fax 0611 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internetseite: www.rp-giessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. September 2020 erstellt und zuletzt am 22. Juli 2025 überprüft. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.