Messebeteiligungen und Förderprogramme für Messeteilnahmen sowie Beratung zur Markterschließung
- Beteiligungen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf internationalen Messen
- Gemeinschaftsstände der IHK Cottbus
- Vorteile für Unternehmen
- Markt - International 2026
- GRW-Markt International 2023
- Programm für Internationalisierung - Förderung von KMU-Projekten
- Messeprogramm junge innovative Unternehmen
- Auslandsmesseprogramm
- Informationen über Messen
- Beitrag von Messen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen
Beteiligungen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf internationalen Messen
Ein Messeauftritt bringt zwar Kundenkontakte, ist aber für kleine und mittlere Betriebe kaum zu stemmen. Für prestigeträchtige Ausstellungen ist der Aufwand enorm. Die Alternative: Ein Gemeinschaftsstand der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg!
Gemeinschaftsstände der IHK Cottbus
- AERO 2026 - Internationale Fachmesse für die Allgemeine Luftfahrt
- WindEnergy Hamburg 2026 - The global on & offshore event
Interessierte Unternehmen aus Brandenburg und Berlin sollten sich frühzeitig anmelden und ihre Entscheidung zur Messebeteiligung im Rahmen eines Firmengemeinschaftsstandes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg nicht hinauszögern, damit genügend Ausstellungsfläche gesichert werden kann. Die IHK Cottbus bietet den Ausstellern ein "Rundum-Sorglos-Paket" zur Messebegleitung.
Vorteile für Unternehmen
- geringer organisatorischer Aufwand für die Messevorbereitung
- attraktiver Messestand mit individueller Standfläche
- Kosteneinsparung durch den gemeinschaftlichen Stand-Bau
- Nutzung der Lounge, der Küche und des Lagers
- Förderung der Infrastruktur durch den EFRE-Fonds (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) der EU für Informationstresen, Energie, Wasser, Abwasser, Standreinigung, Abfall, Banner und Informationshostessen
- umfassender Service der IHK Cottbus bei der Messeteilnahme
- professionelles Fachprogramm am Gemeinschaftsstand
- Netzwerkmöglichkeiten mit anderen Firmen der Region
- Fördermittelberatung und
- politische Begleitung
Die Infrastruktur der Firmengemeinschaftsstände wird durch die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und durch das Land Brandenburg unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Brandenburg können zusätzlich eine Förderung GRW-Markt International und KMU aus Berlin über das Programm für Internationalisierung beantragen.
Markt - International 2026
KMU des produzierenden Gewerbes oder produktionsnahe Dienstleister mit innovativen Produkten/ Dienstleistungen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Brandenburg oder Gruppen von mind. 3 KMU können die Teilnahme an internationalen Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten im In- und Ausland oder Messen des Messeplans der Hauptstadtregion gefördert bekommen.
Die Förderung für KMU erfolgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an Messen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 18.000 € je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 €.
Gefördert werden können Beratungs- und Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind. Zuwendungsfähig sind Honorarausgaben für die Beratenden oder Coaches mit einem festen Betrag von 1.000,00 € je Beratungstag.
Die Höhe der Zuwendung beträgt
- 800,00 € je Beratungstag, sofern der oder die Zuwendungsempfangende ein Start-up ist.
- 500,00 € je Beratungstag, sofern der oder die Zuwendungsempfangende ein Unternehmen ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre besteht.
- 1.000,00 € je Beratungstag für die ersten zwei Beratertage, sofern der oder die Zuwendungsempfangende erstmalig eine Förderung solche Förderung erhält.
Der Umfang einer Maßnahme ist auf höchstens zehn Beratungs- oder Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall neun Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit insgesamt bis zu 20 Beratungs- oder Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden.
Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen.
Die neue Richtlinie wird zukünftig zu 100 % aus Landesmitteln finanziert. Diese neue Richtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 145 KB) tritt am 01.01.2026 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2028.
GRW-Markt International 2023
KMU des produzierenden Gewerbes oder produktionsnahe Dienstleister mit innovativen Produkten/ Dienstleistungen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Brandenburg oder Gruppen von mind. 3 KMU können die Teilnahme an internationalen Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten im In- und Ausland oder Messen des Messeplans der Hauptstadtregion gefördert bekommen. Die Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Diese Produkte müssen durch eigene FuE-Leistungen bis zur Marktreife entwickelt worden sein und dürfen mit Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Teilnahmen an Regionalmessen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.
Die Förderung für KMU erfolgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an Messen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 €.
Gefördert werden können Beratungs- und Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind. Zuwendungsfähig sind Honorarausgaben für die Beratenden oder Coaches mit einem festen Betrag von 1.000,00 € je Beratungstag ohne Reisekosten sowie sonstige Sachausgaben..
Die Höhe der Zuwendung beträgt
- 800,00 € je Beratungstag, sofern der oder die Zuwendungsempfangende ein Start-up ist.
- 500,00 € je Beratungstag, sofern der oder die Zuwendungsempfangende ein Unternehmen ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre besteht.
- 1.000,00 € je Beratungstag für die ersten zwei Beratertage, sofern der oder die Zuwendungsempfangende erstmalig eine Förderung solche Förderung erhält.
Der Umfang einer Maßnahme ist auf höchstens acht Beratungs- oder Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit grundsätzlich insgesamt bis zu 20 Beratungs- oder Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden.
Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen.
Diese Richtline läuft zum 31.12.2025 aus.
Programm für Internationalisierung - Förderung von KMU-Projekten
Zielgruppe sind KMU des produzierenden Gewerbes oder produktionsnahe Dienstleister mit Sitz und/ oder Betriebsstätte in Berlin sowie KMU aus den definierten Clustern.
Die Förderung für die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 12.000 € je Einzelmaßnahme betragen. Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Berlin. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben beträgt 6.000 €.
Diese Richtlinie tritt am 01.07.2025 in Kraft, gilt für alle ab diesem Datum bei der IBB eingehenden Anträge mit Maßnahmenbeginn ab dem 01.01.2026. Sie ersetzt die Vorgängerversion vom 01.03.2024 und gilt für alle Anträge, die bis zum 30. Juni 2027 bei der IBB eingegangen sind.
Messeprogramm junge innovative Unternehmen
Unterstützt wird die Teilnahme rechtlich selbst-ständiger junger, innovativer Unternehmen mit neu entwickelten oder wesentlich verbesserten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen mit Sitz in Deutschland, die nach der aktuellen EU-Definition als kleines Unternehmen gelten und jünger als 10 Jahre alt sind bei an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand auf ausgewählten, internationalen Messen.
Der Zuschuss beträgt bei den ersten beiden Teilnahmen 60 % der förderfähigen Ausgaben und 50 % ab der 3. Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 € pro Aussteller und Messe. Die Anmeldung erfolgt beim Messeveranstalter.
Auslandsmesseprogramm
Unternehmen mit Sitz in Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit in Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellten Ausstellungsgütern können sich an den von Durchführungsgesellschaften organisierten Gemeinschaftsständen beteiligen. Diese in-direkte Förderung auf ausgewählten, inter-nationalen Messen ist kostengünstig, bietet organisatorische Vorteile und eine Repräsentation am Informationsstand des Bundes.
Informationen über Messen
Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) gibt einen Überblick über wichtige Messen im In- und Ausland, deren Besucherstruktur, Messe-Nutzen-Check und Online-Software zur Messeplanung.
Beitrag von Messen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen
Eine Befragung zum Mehrwert von Messen des internationalen Messeplatzes Deutschland durch den AUMA kam zu dem Ergebnis, dass dieses Marketinginstrument einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leistet, indem persönliche Kontakte gebündelt und dadurch weitere Reisen vermeiden werden. Konkret belegt die Befragung von fast 3.000 Teilnehmern die hohe Effizienz von Messebesuchen. Die Studie zeigt auf, dass pro Besucher und Tag durchschnittlich mehr als fünf separate Reisen vermieden werden – die Spannweite reicht dabei von wenigstens drei bis knapp 14 vermiedenen Reisen je nach Messe. Durchschnittlich hatten die Befragten mehr als 13 Geschäftskontakte pro Tag – wobei über ein Drittel dieser Kontakte ohne den Messebesuch zu zusätzlichen Reisen geführt hätte. Die Mehrheit der Geschäftskontakte ist digital nicht in gleicher Qualität möglich.