Service und Beratung

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg. Das Merkblatt „Der Werkvertrag“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) gibt hierzu einen Überblick über die Besonderheiten des Werkvertragsrechts und enthält wichtige gesetzliche Änderungen, die ab dem 1. Januar 2018 gelten.