Recht und Steuern

Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle / EU-Verpackungsverordnung (Englisch: Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR)

Rechtsquelle: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle / EU-Verpackungsverordnung (Englisch: Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR)
Gilt: neue Regelungen ab 12. August 2026
Die EU-Verpackungsverordnung bildet in der EU den Rechtsrahmen für Verpackungen sowie für Verpackungsabfälle. Sie gilt nach dem Ablauf der Übergangsfristen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Bis dahin wird die Umsetzung der Vorgaben in Deutschland noch durch das Verpackungsgesetz geregelt. Es ist zu erwarten, dass das Verpackungsgesetz ebenso entsprechend novelliert wird.

Mit dem Geltungsbeginn der Verordnung gelten neue Regelungen bzgl. der Konformität der Verpackungen (Artikel 5 bis 12 sowie 24, 25). Konkrete Übergangsfristen für die einzelnen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben in den o.g. Artikeln. Konformität der Verpackungen muss künftig im Rahmen des Konformitätsverfahrens bestätigt werden. Ab 2026 werden darüber hinaus sukzessiv EU-harmonisierte Kennzeichnungspflichten sowie Informations-, Hinweis- und Meldepflichten gelten.
Ansprechpartner: Vesna Mokorel Kalusa
Weitere Informationen:

(Stand: 03.08.2026)