Informationspflichten
- 1. Welche Mitteilungspflichten habe ich gegenüber dem Versicherungsnehmer?
- 2. Haben auch meine Beschäftigten die Mitteilungspflichten?
- 3. Für wen gelten Mitteilungspflichten nicht?
- 4. Wer ist die gemeinsame Stelle?
- 5. Welche Schlichtungsstelle ist anzugeben?
- 6. Wie müssen die Erstinformationen dem Versicherungsnehmer übermittelt werden?
- 7. Wann muss ich dem Versicherungsnehmer die Erstinformationen übermitteln?
- 8. Welche Informationspflichten habe ich, wenn ich eine Website unterhalte?
- 9. Welche Informationspflichten habe ich nach Entstehen einer Streitigkeit?
- 10. Welche Informationspflichten habe ich sonst noch?
- 11. Formulierungsbeispiele
1. Welche Mitteilungspflichten habe ich gegenüber dem Versicherungsnehmer?
Versicherungsvermittler und -berater haben die Pflicht, dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte (insbesondere statusbezogene) Informationen zu geben. Die Angaben, die dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt mitzuteilen sind, listet § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) auf.
2. Haben auch meine Beschäftigten die Mitteilungspflichten?
Ja. Auch die Beschäftigten unterliegen der Mitteilungspflicht. Dies regelt § 15 Absatz 2 VersVermV.
3. Für wen gelten Mitteilungspflichten nicht?
Die Mitteilungspflichten gelten nicht für Tätigkeiten in Bezug auf Rückversicherungen und Versicherungsverträge über Großrisiken nach § 210 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Auch auf Versicherungsvermittler nach § 34 d Absatz 8 GewO (sog. Annexvermittler) findet diese Regelung keine Anwendung. Dies regelt § 15 Absatz 3 VersVermV.
4. Wer ist die gemeinsame Stelle?
Eine der sich aus den Informationspflichten ergebenden Informationen ist die Angabe der „gemeinsamen Stelle“ (§ 15 Abs. 1 Nr. 9 VersVermV)
Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK)
Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel. 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Registerabruf: http://www.vermittlerregister.info/
Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel. 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Registerabruf: http://www.vermittlerregister.info/
Bei Angabe der Telefonnummer ist gemäß § 110 Telekommunikationsgesetz (TKG) der Hinweis auf die Preise aus dem Festnetz und Mobilfunk anzugeben.
5. Welche Schlichtungsstelle ist anzugeben?
Als Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Streitbeilegung im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 12 VersVermV ist, je nach Tätigkeit, eine hierfür anerkannte Schlichtungsstelle anzugeben. Die anerkannten Schlichtungsstellen können der vom Bundesamt der Justiz geführten Liste der Verbraucherschlichtungsstellen entnommen werden. Solche anerkannten Schlichtungsstellen sind zum Beispiel:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
http://www.versicherungsombudsmann.de/
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
http://www.versicherungsombudsmann.de/
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
http://www.pkv-ombudsmann.de/
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
http://www.pkv-ombudsmann.de/
6. Wie müssen die Erstinformationen dem Versicherungsnehmer übermittelt werden?
Einzelheiten der Art und Weise sind in § 16 VersVermV geregelt. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in § 6a VVG. .
7. Wann muss ich dem Versicherungsnehmer die Erstinformationen übermitteln?
Der Versicherungsnehmer muss beim Erstkontakt die Möglichkeit haben, die in § 15 VersVermV vorgeschriebenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Eine bloße Kontaktaufnahme seitens des Kunden zwecks Terminabsprache soll eine Informationspflicht hingegen noch nicht auslösen. Da die Grenzen zwischen bloßer Anbahnungsphase und erstem Geschäftskontakt fließend sind, empfiehlt es sich jedoch, den Informationspflichten vorsichtshalber auch schon dann nachzukommen, wenn dies gegebenenfalls noch nicht erforderlich ist.
8. Welche Informationspflichten habe ich, wenn ich eine Website unterhalte?
Für Gewerbetreibende, die eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden ergeben sich weitere Informationspflichten aus § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) .
9. Welche Informationspflichten habe ich nach Entstehen einer Streitigkeit?
Bitte beachten Sie auch die für alle Verbraucherverträge geltenden Pflichten nach § 37 VSBG im Falle des Auftretens einer Streitigkeit über einen solchen Vertrag, die nicht beigelegt werden konnte.
10. Welche Informationspflichten habe ich sonst noch?
Für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater sind auch die zivilrechtlichen Vorgaben der §§ 60 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu beachten.
11. Formulierungsbeispiele
- Beispiel 1: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis (tätig als Gesellschafter einer OHG, keine Beteiligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 10 und 11 VersVermV)
Beispiel 1: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis (tätig als Gesellschafter einer OHG, keine Beteiligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 10 und 11 VersVermV)Erstinformation nach §§ 15,16 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV):
Name und AnschriftMax MustermannMusterstraße 20123 MusterstadtMax Mustermann ist geschäftsführender Gesellschafter der Mustermann OHG.
TätigkeitsartGemeldet bei der IHK XY als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im VermittlerregisterDeutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)Breite Straße 2910178 BerlinTelefon: 0180 600 58 50(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Die Eintragung im Vermittlerregister ( www.vermittlerregister.info ) kann unter der folgendenRegistrierungsnummer abgerufen werden: …
BeratungsleistungHinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
VergütungFür die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält Max Mustermann eine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus enthält Herr Mustermann keine weiteren Zuwendungen.
Anschriften der SchlichtungsstellenBei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 BerlinOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin - Beispiel 2: Versicherungsvermittler-GmbH (Versicherungsvertreter mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht; keine Beteiligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 10 und 11)
Name und AnschriftMustermann GmbHGeschäftsführer: Max MustermannMusterstraße 2012345 Musterstadt
TätigkeitsartGemeldet bei der IHK XY als produktakzessorischer Versicherungsvertreter mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 6 der Gewerbeordnung (GewO) als produktakzessorischerVersicherungsvertreter.
Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im VermittlerregisterDeutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)Breite Straße 2910178 BerlinTelefon: 0180 600 58 50(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Die Eintragung im Vermittlerregister ( www.vermittlerregister.info ) kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden: ……………………………
BeratungsleistungHinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
VergütungFür die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält die Mustermann GmbH eine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus erhält die Mustermann GmbH keine weiteren Zuwendungen.
Anschriften der SchlichtungsstellenBei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:Versicherungsombudsmann e.V.Postfach 08 06 32, 10006 Berlin - Beispiel 3: Versicherungsvermittler-GmbH (Versicherungsmakler, tätig als persönlich haftender Gesellschafter in einer GmbH & Co. KG; keine Beteiligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 10 und 11 VersVermV)
Name und AnschriftMuster-Verwaltungs GmbHGeschäftsführer: Max MustermannMusterstraße 2012345 MusterstadtDie Muster-Verwaltungs-GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der Muster GmbH & Co. KG.TätigkeitsartGemeldet bei der IHK XY als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Absatz 1 GewO und Eintragung im VermittlerregisterDeutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)Breite Straße 2910178 BerlinTelefon: 0180 600 58 50(Festnetzpreis 0,20€)Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden:...
BeratungsleistungHinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
VergütungFür die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält die Muster-Verwaltungs GmbH eine Courtage vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus erhält die Muster-Verwaltungs GmbH keine weiteren Zuwendungen.
Anschriften der SchlichtungsstellenBei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Telemediengesetz (TMG)
Gewerbeordnung (GewO)
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Telemediengesetz (TMG)