Gewerberecht

So nutzen Sie Straßenland vor Ihren Geschäftsräumen richtig

Viele Gewerbetreibende wollen und können ihre geschäftliche Tätigkeit nicht ausschließlich auf die Ladenräume beschränken. Häufig - gerade in den Sommermonaten - sollen Tische, Stühle oder Blumenkübel vor dem Café, der Gaststätte oder dem Ladengeschäft aufgestellt werden. Handelt es sich dabei um die Nutzung öffentlichen Straßenraums ist in der Regel eine sog. Sondernutzungserlaubnis notwendig.
Dieser Artikel soll Ihnen helfen, einen Überblick über die notwendigen Schritte zu bekommen, die ein Gewerbetreibender vor dem Aufstellen von Stühlen, Tischen, Werbung etc. vor seinem Geschäft oder sonstigen Nutzungsformen des öffentlichen Straßenraums einhalten muss.