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Nr. 82356
Recht und Steuern

Vorabstellungnahme zur Eintragungsfähigkeit im Berliner Register von Wunschnamen und Unternehmensgegenstand

Gern prüfen wir für Sie vor der notariellen Beurkundung Ihren gewünschten Unternehmensnamen und Unternehmensgegenstand auf Eintragungsfähigkeit im Berliner Handelsregister bzw. im Falle von eGbRs auf Eintragungsfähigkeit im Berliner Gesellschaftsregister .
Der Service richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Gründende in Berlin, da wir nur die Eintragungsfähigkeit in das Berliner Handelsregister bzw. Gesellschaftsregister prüfen. Wir berechnen für diesen Service 45 € zzgl. MwSt. Die Bearbeitungszeit liegt derzeit bei durchschnittlich 6 Werktagen. Der Vergütungsanspruch entsteht unabhängig davon, ob und wann das Registergericht den gewünschten Namen einträgt. Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller gleichzeitig der Rechnungsempfänger ist. 
Wir prüfen bis zu zwei Unternehmensnamen hinsichtlich der Unterscheidbarkeit von in Berlin bereits registrierten Namen, der Unterscheidungskraft, der Kennzeichnungskraft und der Irreführung (siehe dazu die Informationen zu den Grundsätzen der Namensbildung) sowie den geplanten Unternehmensgegenstand bezüglich einer ausreichenden Konkretisierung.
Die Beratungsleistung umfasst nicht die Prüfung, ob der Geschäftsbetrieb des anfragenden Unternehmens einen kaufmännischen Geschäftsumfang hat und Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB vorliegt und insbesondere bei GbRs anstelle einer angestrebten Eintragung im Gesellschaftsregister eine Eintragung in der Rechtsform einer OHG in das Handelsregister angezeigt wäre.
Sollte ein Unternehmensname und/oder der Unternehmensgegenstand nicht geeignet sein, geben wir hilfreiche Hinweise zur Anpassung. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt per E-Mail. Die Rechnung erhalten Sie separat.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass unsere Stellungnahme/Einschätzung keine wettbewerbs- oder markenrechtliche Prüfung beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Stellungnahme/Einschätzung um eine reine Serviceleistung der IHK Berlin handelt. Die IHK Berlin entscheidet nicht über die endgültige Eintragung im Register, diese Entscheidung ist dem Registergericht vorbehalten.