Merkblatt Unternehmen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland
Seit dem 1. Mai 2004 sind zehn neue Staaten der EU beigetreten: Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakische Republik.
Seit dem 1. Januar 2007 sind Rumänien und Bulgarien der EU beigetreten. Alle neuen Beitrittsländer genießen eine uneingeschränkte Niederlassungsfreiheit. Für die mittel- und osteuropäischen Staaten gelten zunächst eine teilweise eingeschränkte Dienstleistungsfreiheit und ein Übergangsmodell bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit.