Serviceangebote der IHK Berlin

Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

NEU: Terminbuchung Exportdokumente
Sie benötigen Beratung zu Ursprungszeugnissen bzw. Außenwirtschaftsdokumenten (Ursprungszeugnisse / Bescheinigungen)? Buchen Sie Ihren Beratungstermin hier.
KEIN SOFORTSERVICE BIS AUF WEITERES:
Leider können wir bis auf weiteres keinen Sofortservice anbieten. 
Bitte geben Sie Ihre zu bescheinigenden Dokumente im Service Center (Counter im Erdgeschoß) ab. Eine Abholung bearbeiteter Unterlagen ist in der Zeit von 10-13 Uhr möglich. Ihre Dokumente erhalten Sie von uns auch gerne per Post. Bitte fügen Sie hierfür einen an sich selbst adressierten und frankierten Rückumschlag bei. Die Beantragung von Dokumenten per Post ist wie bisher zu dem bekannten Verfahren möglich. Vielen Dank für Ihre Verständnis! Ihr Team Exportdokumente; Tel.: 030 31510-700; E-Mail: international@berlin.ihk.de 
Unternehmen reichen Anträge auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen standardmäßig elektronisch ein.
Mit der Online-Anwendung eUZ ermöglichen die IHKs den Unternehmen, UZs und Bescheinigungen von Außenwirtschaftsdokumenten – z. B. Handelsrechnungen oder IHK-Lieferantenerklärungen – via Internet zu beantragen. Der Ausdruck der Dokumente mit Dienstsiegel erfolgt im Unternehmen nach der Bewilligung durch die IHK (Stufe 2+). 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Besuchen Sie auch gerne unseren „Zoll-Workshop Exportdokumente”.
Gebühren und Entgelte
Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen (elektronische Form / analoge Papierform):
Originale: € 15,-, Kopien/Durchschriften: € 2,-.
Siehe Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB).
Das Entgelt für den Sofort-Service beträgt: € 20,- zzgl. MwSt.
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Für außenwirtschaftlich orientierte Unternehmen bieten die deutschen IHKs ein breites Dienstleistungsspektrum an. Der Dokumenten-Service ist für Exporteure in praktischer Hinsicht ganz besonders wichtig.
Der Gesetzgeber hat den deutschen IHKs die hoheitliche Aufgabe übertragen, auf Antrag für Unternehmen des jeweiligen IHK-Bezirkes Ursprungszeugnisse und dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen auszustellen.

Zudem erhalten Sie bei uns auch Informationen rund um die dokumentären Bestimmungen des Ziellandes: zum Beispiel welche Papiere in welcher Stückzahl und Aufmachung zur Zollabfertigung im Ausland üblicherweise verlangt werden. Oder ob zusätzlich auch eine konsularische Legalisierung der Dokumente notwendig ist, und falls ja, mit welchen Gebühren in diesem Zusammenhang gerechnet werden muss. Wir können Ihnen darüber hinaus auch Auskünfte zu Zoll- und Steuersätzen im In- und Ausland geben.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen in Merkblättern zusammengestellt, die Ihnen nebenstehend zum Download zur Verfügung stehen.