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Neues elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Mit der Online-Anwendung eUZ ermöglichen die IHKs den Unternehmen, UZs und Bescheinigungen von Außenwirtschaftsdokumenten – z. B. Handelsrechnungen oder IHK-Lieferantenerklärungen – via Internet zu beantragen. Der Ausdruck der Dokumente mit Dienstsiegel erfolgt im Unternehmen nach der Bewilligung durch die IHK (Stufe 2+).

Fünf gute Gründe für die elektronische Beantragung

  • Zeit und Geld sparen: Postwege oder Botengänge entfallen.
  • Schnelligkeit durch elektronische Kommunikation: Mittels elektronischer Kommunikation zwischen unserer Handelskammer und dem Antragsteller wird die Möglichkeit geschaffen, eventuell notwendige Änderungen des Antrags schnell und unkompliziert vorzunehmen.
  • Medienbrüche überwinden: Dank offener Schnittstellen können Daten aus dem Warenwirtschaftssystem in den elektronischen Ursprungszeugnis-Antrag übernommen werden. Ursprungsnachweise und andere Dokumente können dem elektronischen Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses eingescannt beigefügt werden.
  • Hohe Datensicherheit
  • Transparenteres Verfahren: Der Bearbeitungsprozess in unserer Handelskammer wird transparenter. Die Historie der Antragsbearbeitung ist mit Angabe von Datum und Bearbeiter innerhalb der eUZ-Anwendung nachvollziehbar. Der vollständige Antragsvorgang wird zwei Jahre elektronisch archiviert. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Ursprungszeugnis ausgestellt wurde.

Der Weg zum elektronischen Ursprungszeugnis

Technische Voraussetzungen

Die eUZ Anwendung ist eine Webanwendung. Anforderungen und Veränderungen sind in dieser Tabelle zusammengefasst:
Insbesondere ist der Einsatz der IHK-Signaturkarte nicht notwendig.

Onboarding-Guide

In dieser Anleitung werden Sie Schritt für Schritt durch den Onboardingprozess für Ihr Unternehmen geführt. Alle Schritte sollten abgeschlossen sein, bevor Sie als Unternehmen den Betrieb in der neuen Anwendung “elektronisches Ursprungszeugnis” aufnehmen:

UZ-Admin

Der UZ-Admin ist zentraler Ansprechpartner im Unternehmen gegenüber der IHK und führt die Benutzerverwaltung und Anlage weiterer Mitarbeiter/innen im Unternehmen eigenständig durch. Der UZ-Admin des Unternehmens wird durch die IHK im System angelegt und muss keine Signaturkarte besitzen. 

Handbuch für Antragsteller

Das Benutzerhandbuch für das elektronische Ursprungszeugnis führt Sie als Antragsteller im Unternehmen nachvollziehbar und mit zahlreichen Abbildungen durch die Anwendung. 

Aktuelle Hinweise zur elektronischen Beantragung von Exportdokumenten

Bitte verwenden Sie für den Druck der bewilligten elektronischen Ursprungszeugnisse in Ihrem Unternehmen ausschließlich Formulare ohne eingetragene Nummer (Ursprungszeugnisse für die digitale Signatur). Bitte beachten Sie, dass Sie die Formulare beim Formularverlag bestellen sollten: http://www.purschke-hensel.de/index.php/formulare/ursprungszeugnisse.html  
Kleinmengen (mindestens 10, höchstens jedoch 50 Stück) können Sie über unser Bestellformular kostenpflichtig erhalten.
  • Elektronisch ausgestellte UZ und Bescheinigungen werden im Ausland in der Regel anerkannt. Ausnahmen können in einigen, wenigen Ländern bestehen. Im Zweifelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Kunden. Auch das Bundesverwaltungsamt besteht derzeit noch bei Endbeglaubigungen auf handschriftlich von der IHK unterzeichnete Dokumente.
  • Sie können Bescheinigungen (z.B. Handelsrechnungen und andere Bescheinigungen) ohne Unterschrift im Antrag hochladen. Bitte denken Sie hierbei daran, die bescheinigte Erklärung / das bescheinigte Dokument nach dem Ausdruck eigenhändig zu unterschreiben.
  • Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen händisch um Datum und Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
  • Die neben Ursprungszeugnissen zu bescheinigenden Dokumente (z.B. Handelsrechnungen) müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB

Nützliche Links

Anleitungen

Auf der Homepage der IHK-GfI finden Sie noch einmal alle Handbücher und Guides zum neuen eUZ. Außerdem gibt es dort hilfreiche Videoanleitungen (weiter unten auf oben verlinkter Seite).

Ansprechpartner

Bei allen technischen Fragen zur Anwendung oder zur Installation finden Sie hier Ihre Ansprechpartner. Bei inhaltlichen Fragen zum Ausfüllen der Anträge usw. wenden Sie sich gerne an unser Team Exportdokumente unter 030 31510-700 oder international@berlin.ihk.de