EU-Binnenmarkt
Europäischer Binnenmarkt, das bedeutet jedenfalls grundsätzlich freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ohne Grenzen bei zunehmend harmonisierten Vorschriften zur Beseitigung von Hindernissen im grenzüberschreitenden Geschäft. Allerdings müssen auch bei Binnenhandelsgeschäften zahlreiche Besonderheiten beachtet werden.