Das BQ - Portal hilft Ihnen dabei, die Zeugnisse von ausländischen Bewerbern einzuordnen und mit den von Ihnen gesuchten Kompetenzen besser abgleichen zu können. Das Portal enthält Beschreibungen ausländischer Berufsbildungssysteme und ausländischer Berufsprofile, die Ihnen als Unternehmen eine erste Informationsbasis zu einem ausländischen Abschluss geben sollen.
Für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses als Fachkraft in Deutschland ist es notwendig den jeweiligen ausländischen Berufsabschluss anerkennen zu lassen. Die IHK FOSA ist die zuständige Stelle für ausländische Ausbildungsabschlüsse, die sich den IHK-Berufen zuordnen lassen. Sie prüft die ausländischen Abschlüsse auf die Gleichwertigkeit mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen.
In der Datenbank anabin werden Informationen zur Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen (z.B. Schulabschluss) bereitgestellt, die Sie als Unternehmen dabei unterstützen, eine ausländische Qualifikation eines Bewerbers in das deutsche Bildungssystem einzuordnen.
Damit Sie Ihre zukünftige Fachkraft im Prozess der Einreise unterstützen können, nutzen Sie die jeweiligen Informationen der deutschen Auslandsvertretungen. Hier können Sie erfahren, welche Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland gelten und welche Leistungen vor Ort angeboten werden.
Um die Zulassung zum Arbeitsmarkt kümmern sich bundesweit fachlich spezialisierte Teams. Jede Agentur für Arbeit ist einem dieser Teams zugeordnet. Welches Team für Sie zuständig ist, richtet sich danach, in welchem Agenturbezirk der Betriebssitz Ihres Arbeitgebers liegt.