Hier bekommen Sie einen umfangreichen Einblick rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Sollten Sie Fragen haben, gibt es die Möglichkeit einer persönlichen und individuellen Beratung per Chat, E-Mail oder Hotline in Deutsch und Englisch.
Der BIS berät Berliner Unternehmen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen ihrer Beschäftigten und deren Angehörigen. Hier können Sie auch die notwendigen Anträge im aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei dem Landesamt für Einwanderung einreichen. Dies gilt auch für ausländische Investoren, die in Berlin wirtschaftlich tätig werden wollen.
Das Video zeigt Ihnen am Beispiel eines mittelständischen Unternehmens, wie Sie ausländische Fachkräfte rekrutieren können. Schritt für Schritt werden wichtige Fragen erklärt: Wie soll der Arbeitsvertrag gestaltet werden, was ist das Anerkennungsverfahren und welches Visum passt? Zusätzlich wird erklärt, was das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist und wann es sinnvoll ist, dieses zu initiieren.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Voraussetzungen für die Berufsausbildung. Die neuen Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung und die hierfür erforderlichen Unterlagen und die dabei entstehenden Gebühren finden Sie hier.