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Tipps zur Gründung im Handel - Waffen und Munition

Waffen dienen nicht nur dem Sport, der Jagd oder der Selbstverteidigung, sondern sie können genauso zum Angriff und zur Zerstörung eingesetzt werden. Sie verkörpern mithin ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Der Handel von Waffen und Munition unterliegt daher strikten gesetzlichen Regelungen. Darum gibt es einige Aspekte, die Sie beim Gründen im Handel mit Waffen und Munition beachten müssen:
  • Wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben, verleihen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will (Waffenhandel), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
  • Zur Erlangung dieser Erlaubnis muss nicht zuletzt die Fachkunde in einer Prüfung nachgewiesen werden.