Service und Beratung
Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger und auf der Seite der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Förderung von Unternehmensberatungen
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen“ bietet kleinen und mittleren Unternehmern die Möglichkeit einen Beratungskostenzuschuss zu beantragen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger und auf der Seite der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung von Unternehmensberatungen“ richtet sich an
- junge Unternehmen – Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags. Ansprechpartnerin: Sun-Young Kim (030 31510 584)
- sowie alle weiteren Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Gefördert werden individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Weitere Informationen finden Sie im
Merkblatt Beratungsinhalte.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses beträgt 3.500€. In Berlin werden 50% der Beratungskosten erstattet, maximal 1.750€. Der Antragsteller kann in sich abgeschlossenen Beratungen maximal 2x im Jahr beantragen, innerhalb der Dauer der Förderrichtlinie können 5 Anträge gestellt werden (Dauer bis 31.12.2026)
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Junge Unternehmen , die einen Förderzuschuss im ersten Jahr der Gründung für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein
kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen.
Vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages muss ein Antrag bei einer Leitstelle gestellt werden
Vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages muss ein Antrag bei einer Leitstelle gestellt werden
Die IHK Berlin ist Regionalpartner der Leitstelle
DIHK-Service GmbH.