Kleinen und mittelständischen Unternehmen stehen eine Fülle von Beratungsdienstleistung zur Verfügung, allerdings mit unterschiedlicher Qualität und Leistung. Unternehmensberatungen unterstützen in allen betriebswirtschaftlichen Fragen wie z.B. Konzept, Marketing, Controlling, Organisation. Dabei unterliegen sie keiner gesetzlich fixierten Berufsordnung und keinem Berufsbezeichnungsschutz. Für den Erfolg einer Beratung ist es jedoch wichtig, dass Sie die für Ihre Zwecke richtige Unternehmensberatung finden. Folgende Tipps sowie die Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) können Ihnen eine Hilfestellung bieten:
Nehmen Sie mehrere Beratungsunternehmen in die engere Wahl.
Identifizieren Sie Ihren Beratungsbedarf und entwickeln Sie zunächst eigene klare Vorstellungen.
Im ersten, meist honorarfreien Kontaktgespräch können Sie sich einen persönlichen Eindruck machen und prüfen, ob die "Chemie" stimmt. Achten Sie auf Qualifikationen, den Erfahrungshintergrund und nachprüfbare Referenzen.
Holen Sie sich unverbindlich und kostenlos von den verschiedenen Beratungen Kostenvoranschlägen zum Vergleich ein.
Bei Vertragsabschluss ist darauf zu achten, dass die Formulierung von Aufgabenstellung und Vorgehensweise exakt ist und Ihren Vorstellungen entspricht. Vereinbaren Sie regelmäßige Gespräche über die Beratungsfortschritte und Regelungen zur vorzeitigen Beendigung. Bestimmen Sie die genaue Beratungszeit mit Anfangs- und Endtermin und legen Sie die Honorarhöhe (Pauschal- oder Tageshonorar, Nebenkosten) fest. Die Beratungsleistung sollte in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Die Beratung ist gefunden, worauf sollte man achten?
Die Aufgabenstellung sowie die Zielsetzung der Beratung müssen eindeutig, exakt und ausführlich im Vertrag formuliert werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Festlegung der Zeit, welche Dauer (Anzahl der Beratungstage) werden gewünscht. Tageshonorare von Unternehmensberatungen können bei 1.000 Euro und mehr liegen, deshalb klären Sie, welche Kosten in welcher Höhe und wofür anfallen und besprechen die Honorare für einzelne Leistungen. Achten Sie darauf, dass sich der Beratungsauftrag nicht ausschließlich auf die Erarbeitung einer Konzeption und die Übergabe des Beratungsberichtes beschränkt. Allein die Erarbeitung eines schriftlichen Beratungsberichtes mit Lösungsvorschlägen ist nicht immer hilfreich. Klären Sie, ob Sie auch Begleitung bei der Umsetzung erhalten (können).
BAFA-Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern, können Zuschüsse zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung gewährt werden. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wer wird gefördert?
Junge Unternehmen – Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags. In Berlin ist die IHK Berlin Ihr Regionalpartner, sprechen Sie uns gern an.
sowie alle weiteren Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Gefördert werden individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Weitere Informationen finden Sie hier .
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens.
Für Berliner Unternehmen gilt auf Basis einer Bemessungsgrundlage von EUR 3500, ein Fördersatz von 50%, also ein max. Zuschuss von EUR 1750.
Wer berät mich? Wie oft?
Die Beratungen im Rahmen des Förderprogramms finden alle bei zertifizierten Beratungsunternehmen statt. Sie können deutschlandweit wählen. Eine nicht abschließende, aber große Übersicht finden Sie z.B. hier.
Das Förderprogramm kann 2x/Jahr beantragt werden, bei der gleichen Beratung oder jemand anderem. Größere Projekte können in in sich geschlossene Teilprojekte gesplittet werden, um die Förderung mehrfach in Anspruch zu nehmen.
Mehr Informationen
Alle Informationen zum Programm finden Sie auf dieser Website.
INQA-Coaching Programm des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wer wird gefördert?
KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland.
Für den Programmzweig IBS und ÜZ:
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
rechtsfähige Personengesellschaften, wie Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bildungswerke;
Was wird gefördert?
Unterstützung von KMU bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und bei der Einbindung der Mitarbeiter in die Innovationsentwicklungen des Unternehmens.
Das Programm „INQA-Coaching“ umfasst die Programmzweige
INQA-Beratungsstellen (IBS):
INQA-Beratung und administrative Begleitung der KMU,
Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung,
Programmunterstützung,
Bewerbung des Programms in der Region.
Coachings für KMU: beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Hierfür ist ein 3-stufiger Beratungsprozess vorgesehen.
In einer IBS findet Ihre Erstberatung statt. Es wird zunächst Ihre Förderfähigkeit geklärt und je nach Bedarf ein Beratungsscheck für die Prozessberatung ausgestellt oder auf ein anderes regionales Angebot verweisen.
Der Beratungsscheck ermöglicht ein Coaching. Das Coaching ist eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von maximal 12 Beratungstagen.
In der IBS findet 6 Monaten nach der Prozessberatung ein Ergebnisgespräch statt. Durch die Erstberatungsstellen werden die umgesetzten Maßnahmen bilanziert.
Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching: Das ÜZ unterstützt als INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum die Vernetzung einzelner Akteure im Programm. Zudem vernetzt das ÜZ Akteure untereinander und mit anderen Programmen und stellt die Qualität der Beratung sicher.
Wie hoch ist die Förderung?
für stärker entwickelte Regionen (die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
für das Zielgebiet Übergangsregionen (die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wie wird gefördert?
Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Programmzweig:
für IBS und ÜZ zweistufig: Zu der Richtlinie werden zusätzlich Aufrufe für IBS und ÜZ veröffentlicht. In der 1. Stufe werden Interessenbekundungen eingereicht.
für Coachings einstufig: Der Antrag muss innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Coachings bei der Bewilligungsstelle eingegangen sein.
Bewilligungsstelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.