Service und Beratung

Beratungsförderung

Kleinen und mittelständischen Unternehmen stehen eine Fülle von Beratungsdienstleistung zur Verfügung, allerdings mit unterschiedlicher Qualität und Leistung. Unternehmensberater beraten in allen betriebswirtschaftlichen Fragen wie z.B. Konzept, Marketing, Controlling, Organisation. Dabei unterliegen sie keiner gesetzlich fixierten Berufsordnung und keinem Berufsbezeichnungsschutz. Für den Erfolg einer Beratung ist es jedoch wichtig, dass Sie den für Ihre Zwecke richtigen Unternehmensberater finden. Folgende Tipps sowie die Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) können Ihnen eine Hilfestellung bieten: 

Tipps zur Suche und Auswahl eines Beraters

  • Nehmen Sie mehrere Beratungsunternehmen in die engere Wahl.
  • Identifizieren Sie Ihren Beratungsbedarf und entwickeln Sie zunächst eigene klare Vorstellungen.
  • In dem ersten, meist honorarfreien Kontaktgespräch müssen Sie sich einen persönlichen Eindruck von dem Berater machen und prüfen, ob die "Chemie" stimmt. Achten Sie auf die Qualifikation, den Erfahrungshintergrund und nachprüfbare Referenzen.
  • Holen Sie sich unverbindlich und kostenlos von den verschiedenen Beratern Kostenvoranschlägen zum Vergleich ein.
  • Bei Vertragsabschluss ist darauf zu achten, dass die Formulierung von Aufgabenstellung und Vorgehensweise exakt ist und Ihren Vorstellungen entspricht. Vereinbaren Sie regelmäßige Gespräche über die Beratungsfortschritte und Regelungen zur vorzeitigen Beendigung. Bestimmen Sie die genaue Beratungszeit mit Anfangs- und Endtermin und legen Sie die Honorarhöhe (Pauschal- oder Tageshonorar, Nebenkosten) fest. Die Beratungsleistung sollte in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Der Berater ist gefunden, worauf sollte man achten?

Die Aufgabenstellung sowie die Zielsetzung der Beratung müssen eindeutig, exakt und ausführlich im Vertrag formuliert werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Festlegung der Zeit, welche Dauer (Anzahl der Beratertage) werden gewünscht. Tageshonorare von Unternehmensberatern können bei 1.000 Euro und mehr liegen, deshalb klären Sie, welche Kosten in welcher Höhe und wofür anfallen und besprechen die Honorare für einzelne Leistungen. Achten Sie darauf, dass sich der Beratungsauftrag nicht ausschließlich auf die Erarbeitung einer Konzeption und die Übergabe des Beratungsberichtes beschränkt. Allein die Erarbeitung eines schriftlichen Beratungsberichtes mit Lösungsvorschlägen ist nicht immer hilfreich. Klären Sie, ob der Berater Sie auch bei der Umsetzung unterstützt.

Werden Beratungen gefördert?

Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern, können Zuschüsse zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung gewährt werden: 

Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Dieses Programm bietet Unternehmen die Möglichkeit, einen Beratungskostenzuschuss zu beantragen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer wird gefördert?


  •  junge Unternehmen  – Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags.
  • sowie alle weiteren Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Gefördert werden individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Weitere Informationen finden Sie hier .

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens.
Für Berliner Unternehmen gilt auf Basis einer Bemessungsgrundlage von EUR 3500, ein Fördersatz von 50%, also ein max. Zuschuss von EUR 1750.

Wo und wie?

Junge Unternehmen (< 12 Monate)  müssen vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages muss ein Antrag bei einer Leitstelle gestellt werden
 
Unter "Zum Thema" finden Sie eine Übersicht der Leitstellen und deren Regionalpartnern.
Die IHK Berlin ist Regionalpartner der Leitstelle  DIHK-Service GmbH.

Coachingbonus

Bestimmte Unternehmen bzw. für spezielle Vorhaben (wie Unternehmensnachfolge) können Unternehmen das Berliner Programm Coaching Bonus beantragen
Dabei bietet der Coaching BONUS einen interdisziplinären Pool mit ausgewählten freien Unternehmensberatern , die seit Jahren am Markt tätig sind. Als Experten ihrer jeweiligen Branchen bringen sie ihr betriebswirtschaftliches Know-how, weitreichende Management- und Beratungserfahrung sowie ihre Netzwerke ins Coaching ein.
Der Coaching BONUS ist ein Zuschuss zu den Beraterkosten. Das bedeutet, ein Teil des Beratungshonorars muss vom Unternehmer selbst getragen werden. Die ersten beiden Coachingtage sind bei Erstantrag eigenanteilsfrei.
Unternehmen bis 5 Jahre am Markt zahlen dann für alle weiteren Tage einen Eigenanteil von 20% vom Tagessatz (förderfähiger Tagessatz max. 1.000€). Unternehmen ab 5 Jahre am Markt zahlen für weitere Tage einen Eigenanteil von 50% vom Tagessatz. Insgesamt können maximal 20 Tage bezuschusst werden.
Jedoch sind nur die Honorare der im Coaching BONUS gelisteten Coaches förderfähig, die in gemeinsamer Abstimmung mit dem IBB Business Team für das entsprechende Vorhaben ausgewählt und zugewiesen worden sind.
Grundlage für eine positive Antragsbewertung bilden die Förderkriterien in den aktuellen Richtlinien des Landes Berlin.

“go-digital” Programm des BMWK

Wer wird gefördert?


Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, unter 100 Beschäftigte (einschließlich verbundener Unternehmen) und einem Vorjahresumsatz von weniger als 20 Mio. Euro.

Was wird gefördert?

Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen kann in den Modulen “Digitale Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit” erfolgen. 
Es wurden noch zwei neue Fördervarianten eingeführt: 
Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ unterstützt bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. 
Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert Unternehmen bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Hier sollen insbesondere kleine Unternehmen bei den ersten Schritten unterstützt werden. 
Neben den neuen förderfähigen Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Beratungsleistungen werden mit 50 % bezuschusst bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt max. 20 Beratertage in einem Modul, bzw. max. 30 Beratertage, wenn die Beratung in zwei oder drei Modulen erfolgt. Das Projekt sollte in sechs Monaten abgeschlossen sein.
Wie wird gefördert?
Interessierte Unternehmen suchen sich ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen aus und nehmen Kontakt auf. Diese entlasten die Unternehmen von den Formalitäten von der Antragstellung bis zum Nachweis der Verwendung. 
Die  neue Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Die Richtlinie wird durch den bisherigen Projektträger EURONORM GmbH umgesetzt.
Mehr Informationen zum Programm und zur Antragstellung gibt es auf der go-digital Website https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/go-digital/faq-go-digital.html

INQA-Coaching Programm des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wer wird gefördert?

KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland.
Für den Programmzweig IBS und ÜZ:
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Personengesellschaften, wie Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bildungswerke;

Was wird gefördert?

Unterstützung von KMU bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und bei der Einbindung der Mitarbeiter in die Innovationsentwicklungen des Unternehmens. 
Das Programm „INQA-Coaching“ umfasst die Programmzweige
  • INQA-Beratungsstellen (IBS):
    • INQA-Beratung und administrative Begleitung der KMU,
    • Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung,
    • Programmunterstützung,
    • Bewerbung des Programms in der Region.
  • Coachings für KMU: beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Hierfür ist ein 3-stufiger Beratungsprozess vorgesehen.
    • In einer IBS findet Ihre Erstberatung statt. Es wird zunächst Ihre Förderfähigkeit geklärt und je nach Bedarf ein Beratungsscheck für die Prozessberatung ausgestellt oder auf ein anderes regionales Angebot verweisen.
    • Der Beratungsscheck ermöglicht ein Coaching. Das Coaching ist eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von maximal 12 Beratungstagen.
    • In der IBS findet 6 Monaten nach der Prozessberatung ein Ergebnisgespräch statt. Durch die Erstberatungsstellen werden die umgesetzten Maßnahmen bilanziert.
  • Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching: Das ÜZ unterstützt als INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum die Vernetzung einzelner Akteure im Programm. Zudem vernetzt das ÜZ Akteure untereinander und mit anderen Programmen und stellt die Qualität der Beratung sicher.

Wie hoch ist die Förderung?

  • für stärker entwickelte Regionen (die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Wie wird gefördert?

Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Programmzweig:
  • für IBS und ÜZ zweistufig: Zu der Richtlinie werden zusätzlich Aufrufe für IBS und ÜZ veröffentlicht. In der 1. Stufe werden Interessenbekundungen eingereicht.
  • für Coachings einstufig: Der Antrag muss innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Coachings bei der Bewilligungsstelle eingegangen sein.  
Bewilligungsstelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.
Mehr Informationen zum Programm gibt es hier.