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Service und Beratung

Immissions- und Naturschutz

Die Einhaltung verbindlich vorgegebener Immissionsgrenzwerte (Luft und Lärm) kann auf Unternehmen direkte Auswirkungen auf die Genehmigung und Inbetriebnahme von Anlagen haben bzw. technische Invesitionen bedeuten. Aber auch indirekt können Unternehmen bspw. durch Vorgaben öffentlicher Aufträge bzw. Maßnahmen im Straßenverkehr mit dem Thema konfrontiert werden. Eingriffe in die Natur während eines Bauprojektes können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach sich ziehen. Eine neue Herausforderung für Unternehmen ist die notwendige Erhaltung biologischer Vielfalt.



Service und Beratung

Auf dieser Seite haben wir Fragen und Antworten zu Fahrverboten, Tempo-30, Parkraumbewirtschaftung & Fördermöglichkeiten in Berlin für Sie zusammengestellt

Immissions- und Naturschutz
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Unternehmen müssen prüfen, ob sie mit ihrem Betriebssitz bzw. ihrer Betriebseinrichtung eine Anlage betreiben, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig bzw. anzeigepflichtig ist.

Immissions- und Naturschutz
© André Künzelmann - Zentrum für Umweltforschung

Berlin muss auf der Grundlage europarechtlicher Vorgaben bestimmte Grenzwerte bspw. für Feinstaub und Stickoxide einhalten. Für Unternehmen können daraus Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen, an den Fuhrpark oder an Verbrennungsmotoren von (Bau-)Maschinen resultieren.

Immissions- und Naturschutz
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Lärm hat viele Quellen: Betriebliche Lärmquellen können anlagenbezogen (z.B. Maschinen) oder verhaltensbedingt (z:B. Schankvorgärten, Veranstaltungen im Freien, Gefährdungen bei der Arbeit, Freizeitaktivitäten aber auch Verkehrslärm) sein.

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© Gisela Lütkenhaus | Alberto Bogo - thinkstockphotos.de

Unternehmen müssen zunehmend ihren Fokus auf die Bedürfnisse der Natur richten: nur intakte Lebensräume mit hoher Artenvielfalt ermöglichen Lebensqualität und sichern wirtschaftliche Entwicklung. 40% aller Roh- & Hilfsstoffe hängen von biologischer Vielfalt ab. Ein Wegweiser für Unternehmen.

Vesna Mokorel Kalusa
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