Immissions- und Naturschutz

Baumaschinen und Partikelfilter

Berlin vergibt seine öffentlichen Aufträge nur noch an Bauherren, die nachgerüstete Baumaschinen einsetzen. Die Umweltstandards gelten für alle Bauarbeiten im Auftrag des Landes Berlin. Dafür wurde die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU, Anhang I) angepasst.

Umweltstandards und Partikelfilternachrüstung für Baumaschinen

Wo gebaut wird, da staubt es. In der Umgebung von Baustellen treten daher oft erhöhte Feinstaubbelastungen und Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes auf. Mit dem Luftreinhaltehalteplan 2011-2017 hat der Senat beschlossen, Partikelemissionen von Baustellen zu reduzieren. Hierzu sieht der Luftreinhalteplan die Einführung von Umweltstandards für Baumaschinen vor, die auf Baustellen der öffentlichen Hand in Berlin eingesetzt werden.
Gefordert wird die Einhaltung eines Abgasstandards, der in der Regel von neueren Maschinen ab Werk eingehalten wird. Dies ist für Motorleistungen von 19 bis 37 kW der Standard III A und für Maschinen von 37 bis 560 kW der Standard III B. Motoren, die nach Lkw-Vorschriften zugelassen wurden, müssen wie für die Umweltzone den Abgasstandard Euro IV einhalten. Maschinen, die diese Standards nicht erreichen, können weiter eingesetzt werden, wenn sie mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Für Motoren mit konstanter Drehzahl, wie sie z.B. oft in Generatoren oder Kompressoren eingesetzt werden, wird grundsätzlich ein Partikelfilter gefordert, da gerade diese Maschinen oft ununterbrochen über viele Stunden am gleichen Ort betrieben werden.
Anders als bei der Umweltzone mit Abgaskriterien für alle Straßenfahrzeuge werden die Umweltstandards für Baumaschinen in Berlin nur auf Baustellen der öffentlichen Hand eingeführt. Auf anderen Baustellen können alle Baumaschinen uneingeschränkt eingesetzt werden.
Die Nachrüstpflicht für diese Baumaschinen wurde in zwei Stufen eingeführt: Die erste Stufe ab 1. Januar 2016 umfasst die Maschinenkategorien Lader (z.B. Radlader), Kompressoren, Generatoren, Mörtelförderer, Betonpumpen, Pumpen zum Wassermanagement und Lkw-basierte selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die zweite Stufe ab 1. Juli 2016 die Kategorien Bagger, Kipper, Dumper, Planierraupen und Verdichtungsmaschinen.
Um die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen und die Übergangsphase besser kalkulierbar zu machen, müssen die einzusetzenden Baumaschinen erst beim tatsächlichen Einsatztermin auf der Baustelle - und noch nicht zum Ausschreibungstermin - nachgerüstet sein. Bei seltenen Großmaschinen wie Straßenfertiger oder bei der Nachrüstung besonders problematischer Maschinen wie Rammen sollte geprüft werden, ob hierfür Ausnahmen gelten.

Beratungsservice für Unternehmen

Die Einführung von Umweltstandards für Baumaschinen und die Filternachrüstung bedeutet für viele Bauunternehmen die Auseinandersetzung mit einer neuen Technologie. Für eine erfolgreiche Nachrüstung sind eine sorgfältige Filterauswahl und sachgerechte Wartung unabdingbar. Daher wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Beratungsprojekt gefördert, dass Unternehmen fachlich unterstützt.
  • Angebote zur individuellen Beratung
    Eine Filternachrüstung erfordert für jede Maschine individuelle Entscheidungen. Daher können sich Unternehmen direkt beraten lassen: per Telefon, per Email oder direkt vor Ort in ihrem Unternehmen. Häufiger gestellte Fragen und ihre Beantwortung werden anonymisiert aufbereitet und auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht.
Kontaktdaten:
Volker Hensel, Aurigna GmbH, info@aurigna.com, Tel.: 06221/ 430 73 95
Herr Hensel hat mehr als 10 Jahre an der Entwicklung von Partikelfiltern mitgewirkt und war zudem Vorstandsmitglied im VDMA und ist seit Februar 2014 Geschäftsführer der VERT Association, die federführend bei der Filterzertifizierung in der Schweiz ist und bereits seit Jahren Schweizer Bauunternehmen bei der Filternachrüstung berät.