Energie und Klimaschutz

Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe

Mit der Energieeffizienz-Richtlinie gibt es erstmals umfassende und einheitliche Vorgaben zur Energieeinsparung in der EU. Große Unternehmen sind zukünftig u.a. zur Durchführung periodischer Energieaudits verpflichtet. Informationen und Unterstützung zu Energieeffizienz und Energiemanagement bieten diverse Internetangebote, das Energieeffizienz-Coaching der IHK Berlin als kostenloses Impulsgespräch für Unternehmen sowie das Förderprogramm Energieberatung Mittelstand.

Politischer und Gesetzlicher Rahmen

Sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene existiert eine Vielzahl rechtlicher Instrumente der Energieeffizienz-Politik. Neben den Vorschriften zur Gebäudeenergieeffizienz, zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung sowie zum Emissionshandel stellen insbesondere die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und ihre Umsetzung in deutsches Recht Energieeffizienz-Anforderungen, die mittelbar und unmittelbar auch Unternehmen betreffen.
Mit der EED werden Unternehmen und Regierungen in der EU erstmals umfassenden und einheitlichen Vorgaben zum Energieeinsparen unterworfen. Sie ist im Dezember 2012 in Kraft getreten. Auf nationaler Ebene hat das Bundeskabinett im Dezember 2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen, der die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung beschreibt. Er definiert im Wesentlichen sektorübergreifende Effizienzmaßnahmen und setzt auf die drei Eckpfleiler:
  • Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen
  • Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell etablieren
  • Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz erhöhen
Weitere Informationen, Angebote zur Unterstützung der Marktteilnehmer und zur Förderung und Entwicklung des Energieeffizienzmarktes stellt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf ihren Internetseiten zur Verfügung.

Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen

Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wurde mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung periodischer Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Das EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Das Energieaudit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und auf aktuellen Betriebsdaten basieren. Es umfasst die Analyse und Bewertung von Energieverbrauch und Einsparpotenzialen sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Betroffen sind alle Unternehmen, die mindestens 250 Personen beschäftigen oder deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro und deren Bilanzsumme 43 Mio. Euro übersteigen. Bei der Bestimmung der Schwellenwerte sind auch Unternehmensbeteiligungen und verbundene Unternehmen zu berücksichtigen. Von der Pflicht ausgenommen sind Unternehmen, die zum Stichtag 5. Dezember 2015 ein nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben. Bei Einführung eines solchen Managementsystems gilt eine verlängerte Frist bis 31. Dezember 2016 mit speziellen Nachweisverpflichtungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit der Umsetzung des Gesetzes betraut und wird Stichprobenkontrollen vornehmen. Unser Merkblatt zu Verpflichtenden Energieaudits für Unternehmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 36 KB) fasst die wichtigsten Reglungen zu Pflichten, Fristen und Anforderungen zur Durchführung von Energieaudits zusammen. Ausführliche Informationen und eine detaillierte Darlegung der einzelnen Anforderungen und Regelungsinhalte stellt das BAFA in seinem Merkblatt für Energieaudits zur Verfügung.

Energieberatung Mittelstand

Im Rahmen der Energieberatung Mittelstand werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Freiberufler durch Bezuschussung einer fachkundigen und unabhängigen Energieeffizienzberatung unterstützt. Seit dem 01.01.2015 wird das Beratungsprogramm auf Basis einer neuen Förderrichtlinie und in einer neuen Struktur beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Gefördert werden Energieberatungen, die sich an den Standards eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 orientieren und den Vorgaben der entsprechen. Zusätzlich kann auch die anschließende Umsetzungsbegleitung durch einen Energieberater gefördert werden. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 8.000 Euro. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten unter 10.000 Euro beträgt der Zuschuss 80 Prozent der Beraterkosten, maximal jedoch 800 Euro.
Voraussetzung für eine geförderte Energieberatung ist, dass der gewählte Berater beim BAFA für das Förderprogramm anerkannt ist. Förderanträge für die Energieberatung Mittelstand können ausschliesslich über das elektronische Antragsformular eingereicht werden. Erst nach Antragseingang beim BAFA darf ein Beratungsvertrag geschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Inhalt und Ergebnisse der Energieberatung werden vom Berater in einem schriftlichen Abschlussbericht zusammengefasst und vorgestellt. Die Abrechnungsunterlagen werden nach Abschluss der Beratung bzw. Umsetzungbegleitung wieder elektronisch beim BAFA eingereicht. 

Energiemanagement

Für Unternehmen, die ihre Energieeffizienzpotenziale systematisch erschließen wollen, bieten Energiemanagementsysteme eine nachhaltige Organisationsstruktur für Ziele, Abläufe und Zuständigkeiten bei Planung und Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Im betrieblichen Umfeld gewinnt das Energiemanagement zunehmend an Bedeutung - zum einen durch den stetig steigenden Energiekostendruck und zum anderen durch zunehmende gesetzliche Anforderungen, z.B. für die Inanspruchnahme von Spitzenausgleich und Besonderer Ausgleichsregelung. Neben den international bereits etablierten Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS existiert seit einigen Jahren die Norm für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001. Während Umweltmanagementsysteme der Erfassung und kontinuierlichen Verbesserung aller Umwelteinflüsse dienen, setzen Energiemanagementsysteme einen ausdifferenzierten und tiefgehenden Schwerpunkt bei Energieverbrauch und -einsparung.
Unterstützung bei der Einführung eines betrieblichen Energiemanagements erhalten Unternehmen durch das Online-Tool mod.EEM. Mit Hilfe von Leitfäden, Checklisten, Formblättern und weiteren Tools liefert mod.EEM Schritt für Schritt den passgenauen Einstieg in das unternehmensindividuelle Energiemanagement. 

Informations- und Unterstützungsangebote

Die Bundesstelle für Energieeffizienz führt auf ihrer Internetseite eine Anbieterliste für Energieaudits, Energiedienstleistungen und sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen. Anbieter haben die Möglichkeit, ihre Dienstleistungsangebote durch einen freiwilligen Eintrag öffentlich zu machen. Wissenswertes zu betrieblichen Energieeinsparpotenzialen findet sich auf den Internetseiten zum virtuellen Energieeffizienzunternehmen sowie dem Informationsangebot der Initiative EnergieEffizienz Industrie & Gewerbe. Das Internetportal des BINE Informationsdienstes bietet praxisrelevante Ergebnisse aus der Energieforschung und Best Practices zu Energieeffizienztechnologien und Erneuerbaren Energien.

Koordinierungsstelle für Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK)

Die KEK soll Berliner Unternehmen unterstützen und beraten, so dass sich Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz für sie lohnen! Unternehmen können mit den richtigen Maßnahmen ihre Energiekosten senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Durch eine moderne und engagierte Wirtschaft kann ein Beitrag zum Erreichen der Berliner Klimaschutzziele geleistet werden.
Für viele Berliner Unternehmen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bedeuten solche Investitionen, dass sie technische Anlagen, (Produktions-)Prozesse und oder betriebliche Abläufe tiefgreifend umgestalten müssen.
Als Anlaufstelle für die Berliner Wirtschaft bietet die Koordinierungsstelle für Klimaschutz und Energieeffizienz im Betrieb (KEK) verschiedene Leistungen an, um jedes Berliner Unternehmen bestmöglich bei der Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen bis hin zur Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen:
  • Basisberatung über Angebote im Bereich Energieeffizienz- und Klimaschutz und zur Identifizierung passender Unterstützungs- und Förderangebote
  • Detailberatung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) zur Identifizierung individueller Energieeffizienz- und Klimaschutzpotenziale und zur Abschätzung der Machbarkeit konkreter Maßnahmen
  • Austausch und Vernetzung mit gleichgesinnten Unternehmen im Rahmen von Runden Tischen und Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken