Das E-Commerce Tutorial

Herzlich Willkommen zu Ihrem E-Commerce Training der IHK Berlin!

Sie haben Ihr Gewerbe bereits erfolgreich angemeldet und wollen nun Ihren Online-Shop betreiben? In drei übersichtlichen Kapiteln zeigen wir Ihnen, wie Sie einen rechtssicheren Online-Shop aufbauen. Dabei behandeln wir zentrale Bereiche wie die Gestaltung der Homepage, die rechtlich korrekte Produktpräsentation sowie den Verkauf und die Abwicklung. Mit praxisnahen Tipps und klaren Hinweisen unterstützen wir Sie auf dem Weg zu einem professionellen und rechtssicheren Online-Handel.
Um zum Thema E-Commerce immer aktuell informiert zu sein, besuchen sie gerne nach Abschluss des Trainings auch
www.ihk-berlin.de/ecommerce.

Kapitel 1: Die Homepage

Los geht's!
In diesem ersten Kapitel zeigen wir Ihnen, welche gesetzlichen Mindestanforderungen Ihre Homepage erfüllen muss, bevor Sie im Online-Handel richtig durchstarten können.

1.1 Vertriebsform, Kundenkreis und Liefergebiet

Treffen Sie bewusste Entscheidungen zu Vertriebsform, Kundenkreis und Liefergebiet.
  • Sollten Sie sich für die Nutzung einer bestehenden Plattform entschieden haben, setzen Sie sich mit den Rechten und Pflichten der Plattform auseinander.
  • Bieten Sie Ihre Produkte an Verbraucher an, müssen Sie eine Vielzahl von Verbraucherschutzvorschriften beachten.
  • Möchten Sie ausschließlich an Firmenkunden verkaufen, dann schließen Sie den Verkauf an Verbraucher deutlich aus und kontrollieren Sie die Unternehmereigenschaft Ihrer Kunden.
  • Nehmen Sie eine klare Begrenzung Ihres Liefergebiets vor. Ihr Kunde muss vor Vertragsabschluss genau erkennen können, wohin Sie liefern - und wohin nicht. Sie dürfen das Liefergebiet einschränken, dürfen aber nicht Ihre Shop-Inhalte für Kunden aus anderen EU-Staaten sperren oder diese ohne Zustimmung auf länderspezifische Webseiten umleiten.

1.2 Datenschutz

Bei der Erhebung von Kundendaten sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
  • Informieren Sie Ihren Kunden zu Beginn des Nutzungsvorgangs über die Art, den Umfang und den Zweck der Datenerhebung bzw. -verwendung. Diese Unterrichtung muss jederzeit abrufbar sein, z.B. über einen Link zur Datenschutzerklärung, der auf jeder Internetseite des Online-Shops abrufbar ist. Achtung: Eine Unterrichtung in den AGB ist unzulässig
  • Holen Sie die ausdrückliche Einwilligung Ihres Kunden ein, wenn Sie Kundendaten erheben oder verarbeiten, die für die Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich sind (z.B. Mailadresse für Newsletterversand).
  • Lassen Sie den Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs ein Häkchen für seine Einwilligung setzen.

1.3 Impressum

Als Betreiber eines Online-Shops sind Sie rechtlich verpflichtet, ein Impressum auf Ihrer Homepage zu führen. Es muss ständig auf der Website verfügbar sein und dem Besucher unter anderem ermöglichen, unmittelbar und elektronisch mit Ihnen in Kontakt treten zu können.
Was muss in mein Impressum?
  • Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname
  • Bei juristischen Personen: Firmenname, Rechtsform (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH), Vor- und Nachname der Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer oder Inhaber).
  • Anschrift: Vollständige Postanschrift mit PLZ, Ort, Straße und Haus-Nr. Die Angabe eines Postfachs oder eines virtuellen Büros genügt nicht.
  • Angaben zur Kontaktaufnahme: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Postadresse bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, z.B. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Gaststätte mit Alkoholausschank, Transportgewerbe
  • Registereintragungen: Angabe von Register, Registergericht und Registernummer
  • Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer. Achtung: Nicht die normale Steuernummer angeben!
  • Angaben zur Abwicklung oder Liquidation (bei AG, KGaA oder GmbH)
  • Verbraucherschlichtung: Informieren Sie Ihre Kunden in den AGB und auf der Seite, wenn Sie sich freiwillig einer Stelle für Streitbeilegung anschließen

1.4 Digitale Barrierefreiheit (geltend seit 28. Juni 2025)

Online-Shops müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ihre Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das bedeutet:
  • Buttons, Menüs und Schaltflächen sollten so programmiert sein, dass sie auch mit assistiven Technologien wie Screenreadern genutzt werden können.
  • Produktinformationen müssen gut lesbar und erfassbar sein – z. B. durch ausreichend hohe Kontraste, lesbare Schriftarten und angepasste Schriftgrößen.
  • Kunden müssen klar erkennen können, wie Barrierefreiheit im Online-Shop umgesetzt wird – z. B. durch einen Hinweis in den AGB, analog den Verweisen auf Impressum und Datenschutzerklärung, oder auf einer gut sichtbaren Informationsseite.
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Online-Shops anbieten sind von dieser Pflicht ausgenommen, sofern sie weniger als 10 Personen beschäftigen und der Jahresumsatz/die Jahresbilanzsumme zwei Mio. Euro nicht übersteigt.

Kapitel 2: Produktpräsentation

Geschafft!
Sie haben den ersten Schritt durchs Paragraphendickicht getan. Ihre rechtssichere Homepage ist erstellt und der Shop kann mit Ihren Produkten gefüllt werden. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Kapitel.

2.1 Produktbeschreibung und Preisangabe

  • Stellen Sie sicher, dass alle wesentlichen Merkmale der Ware genannt werden und Bilder nur das zeigen, was tatsächlich verkauft wird.
  • Klären Sie Urheberrechte bei der Nutzung fremder Texte, Bilder oder Videos – fertigen Sie möglichst eigene Inhalte an oder holen Sie die Zustimmung der Rechteinhaber ein.
  • Klären Sie Markenrechte bei der Nutzung fremder Logos – verwenden Sie Markennamen nur ohne Logo, wenn dies für die Produktbeschreibung notwendig ist.
  • Achten Sie auf korrekte Preisangaben nach der Preisangabenverordnung.
  • Geben Sie den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile an – Nettopreisangaben mit „+ MwSt.“ sind unzulässig.
  • Weisen Sie bei mengenbezogenen Produkten zusätzlich den Grundpreis (z. B. pro Kilogramm) klar erkennbar aus.
  • Stellen Sie sicher, dass Gesamt- und Grundpreis auf einen Blick erkennbar sind – versteckte oder nur per Link/Mauszeiger sichtbare Angaben sind unzulässig.
  • Geben Sie an, ob zusätzliche Versandkosten anfallen („zzgl. Versandkosten“) – diese müssen direkt sichtbar oder leicht zugänglich verlinkt sein.

2.2 Grenzüberschreitende Geschäfte

Für die Preiskalkulation und korrekte Rechnungsstellung von Cross Border Geschäften müssen Sie danach unterscheiden, ob
  1. Sie Waren liefern oder sog. sonstige Leistungen (Dienstleistungen) erbringen
  2. Ihre Vertragspartner Verbraucher (BtoC) oder Unternehmen (BtoB) sind
  3. In ein Drittland oder innerhalb der EU-Mitgliedstaaten geliefert wird.
  • Beachten Sie bei Lieferungen in Drittländer die dortigen Einfuhrvorschriften (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Produkterfordernisse). In manchen Ländern ist eine steuerliche Registrierung oder Betriebsstätte erforderlich.
  • Prüfen Sie bei EU-Lieferungen an Verbraucher, ob Sie die Lieferschwellen im laufenden Jahr überschreiten bzw. im vergangenen Jahr überschritten haben. (Stand August 2025: Gesamtbetrag der Entgelte 10.000€)
  • Nutzen Sie ggf. das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) zur zentralen Abwicklung der Umsatzsteuer über das Bundeszentralamt für Steuern.

2.3 Lieferzeit und Zahlungsmöglichkeiten

Ihr Kunde muss klar erkennen können, wann sein Produkt bei ihm ankommt und spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs sind die Zahlungsinformationen anzugeben.
  • Geben Sie Lieferzeitpunkt und Verfügbarkeit der Produkte an. Die genaue Angabe eines Termins ist nicht notwendig, es reicht die Angabe einer Lieferfrist, z.B. „3 bis 5 Tage“.
  • Informieren Sie den Kunden vor Einleitung des Bestellvorgangs, also vor Einlegen der Ware in den elektronischen Warenkorb, auch über Höchstbestellmengen oder Lieferbeschränkungen für bestimmte Länder. Beispielsweise mit einem entsprechend benannten Link, der zu einer Informationsseite mit den Lieferbeschränkungen führt.
  • Informieren Sie darüber, welche Zahlungsmethoden Sie akzeptieren und mit welchen Gebühren diese verbunden sind. Bei Verkäufen an Verbraucher müssen Sie die Zahlung per SEPA-Überweisung/-Lastschrift sowie per Debit- und Kreditkarte gebührenfrei anbieten.
  • Nennen Sie den Zahlungszeitpunkt.

2.4 Kennzeichnungspflichten

Ob Elektro-, Kosmetik-, Lebensmittel-, Textilerzeugnisse oder Chemikalien, bei der Bereitstellung von Produkten auf den Markt sind zahlreiche Rechtsvorschriften – von den allgemeinen Kennzeichnungspflichten bis zur CE-Kennzeichnung – zu beachten.
  • Informieren Sie sich über Ihre Pflichten nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und dem Produktsicherheitsgesetz, z. B. zu Kennzeichnung, Registrierung und Risikobewertung.
  • Nehmen Sie vor Produktbereitstellung eine Risikobewertung vor, dokumentieren Sie diese und prüfen Sie die korrekte Kennzeichnung.
  • Stellen Sie sicher, dass jedes Online-Angebot folgende, aktuelle Angaben deutlich und sichtbar enthält:
    • Kontaktdaten des Herstellers (Name, Marke, Postanschrift, E-Mail),
    • Produktkennzeichen (z. B. Serien-, Modell- oder Chargennummer) sowie eine Abbildung und Produktbeschreibung,
    • Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache (auf Produkt, Verpackung oder in Begleitunterlage).
  • Überprüfen und aktualisieren Sie diese Angaben regelmäßig.
  • Beachten Sie: für fast jede Art von Produkt gibt es ein spezielleres Gesetz, das die generellen Produktsicherheitsvorschriften ergänzt.
  • Kooperieren Sie bei Produktrückrufen, Warnungen oder ähnlichen Maßnahmen mit den Marktüberwachungsbehörden.
Diese bereitgestellten Informationen müssen Sie regelmäßig überprüfen und aktualisieren. Im Falle von Produktrückrufen, Warnungen oder anderen Maßnahmen sind Sie verpflichtet, mit den zuständigen Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten.

2.5 Produktentsorgung

  • Beachten Sie Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, besonders bei Verpackungen, Elektroaltgeräten und Batterien (inkl. Versandkartons als Verkaufsverpackung)
  • Halten Sie die rechtlichen Vorgaben aller Zielländer bei grenzüberschreitendem Verkauf ein
  • Informieren Sie sich über nationale und internationale Vorschriften, z. B. Recycling- und Rücknahmesysteme in der EU oder Verpackungs- und Abfallsteuern

Kapitel 3: Verkauf und Abwicklung

Endspurt!
In diesem abschließenden Kapitel lernen Sie, wie Sie sich bei allen Fragen rund um den Verkauf rechtlich absichern – von den AGB bis zum Widerrufsrecht.

3.1 Kaufvertrag

Um einen unmissverständlichen und rechtssicheren Vertragsabschluss zu gewährleisten, empfehlen wir:
  • Platzieren Sie den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ so, dass der Käufer zuvor alle wesentlichen Informationen (Produktdetails, Gesamtpreis, Versandkosten, Lieferzeit) klar und verständlich einsehen kann.
  • Ermöglichen Sie dem Käufer, Eingabefehler vor dem Absenden der Bestellung zu erkennen und zu korrigieren, z. B. durch eine Zurück-Funktion und Hinweise zur Bearbeitung der Eingabefelder.
  • Senden Sie dem Kunden direkt nach der Bestellung eine Vertragsbestätigung per E-Mail mit vollständigem Vertragsinhalt.
  • Stellen Sie dem Käufer nach dem Kauf eine Rechnung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zur Verfügung.

3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alle Konditionen und Vertragsinhalte können Sie in Ihren AGB zusammenfassen.
  • Achten Sie bei der Erstellung Ihrer AGB auf die Verbraucherschutzvorschriften – unzulässige Klauseln sind unwirksam.
  • Verwenden Sie keine kopierten AGB – dies kann urheberrechtlich unzulässig sein.
  • Weisen Sie den Kunden beim Vertragsschluss ausdrücklich auf Ihre AGB hin; diese müssen gut lesbar und direkt im Bestellformular platziert sein (ausreichende Schriftgröße, Kontrast, ohne Scrollen sichtbar).
  • Fordern Sie den Kunden auf, die AGB vor der Bestellung per Checkbox zu bestätigen; der Bestellbutton darf erst nach Setzen des Häkchens aktiv sein.
  • Stellen Sie Ihre AGB auf einer klar bezeichneten Unterseite Ihres Shops zur Verfügung; sie müssen jederzeit zugänglich, vollständig einsehbar und speicherbar (z. B. als PDF) sein.

3.3 Widerrufs- und Rückgaberecht

Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat. Bei Teillieferungen beginnt sie mit der Übergabe der letzten Ware. Werden Dienstleistungen gebucht, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Datum des Vertragsschlusses.
  • Belehren Sie den Käufer vor Abgabe der Bestellung deutlich über sein Widerrufsrecht (Fristen, Verfahren), z. B. per Link „Widerrufsrecht“ oberhalb des Bestellbuttons. Ein Link in der Fußzeile oder nur in den AGB reicht nicht aus.
  • Stellen Sie die Widerrufsbelehrung spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (z. B. per E-Mail oder in Papierform).
  • Verwenden Sie die Musterwiderrufsbelehrung.
  • Stellen Sie das Muster-Widerrufsformular bereit.
  • Erstatten Sie im Widerrufsfall den Kaufpreis und die Versandkosten (ausgenommen z. B. Expressversand).
  • Weisen Sie darauf hin, dass der Kunde die Rücksendekosten trägt, sofern dies in der Widerrufsbelehrung steht.
  • Regeln Sie in den AGB auch die Folgen eines Teilwiderrufs, insbesondere zur anteiligen Erstattung der Versandkosten.

3.4 Gewährleistung

Bei einem Mangel haben Sie als Verkäufer die Pflicht der Nacherfüllung. Ihr Kunde kann dabei wählen, ob Sie den Mangel beseitigen oder ihm eine neue Ware liefern.
Im Zuge der Kaufrechtsreform kam es zu weitrechenden Änderungen im Kaufrecht:
  • Der Begriff des Mangels wurde grundlegend reformiert. Informieren Sie sich daher, wann eine Ware als frei von Mängeln gilt.
  • Beachten Sie diesbezüglich auch die Verlängerung der sog. Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr. Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Ware ein mangelhafter Zustand, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware bei Übergabe bereits mangelhaft war.
  • Beachten Sie auch die geänderten Gewährleistungsfristen. Tritt bei einer Ware kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ein Mangel auf, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein.
  • Beachten Sie auch die Aktualisierungspflicht für digitale Inhalte (z.B. Software, Apps, E-Books, Musik, Videospiele) und Waren mit digitalen Elementen (bspw. Smart TV, Smart Watch, intelligente Haushaltsgeräte). Hier besteht ein Recht auf Aktualisierungen und sind Sie als Betreiber eines online-Shops verpflichtet, das Update zur Verfügung zu stellen. Dies gilt für einen bestimmten Zeitraum und für funktionserhaltende und sicherheitsrelevante Updates.
  • Im Falle eines Herstellungsfehlers können Sie gegebenenfalls Ersatz von Ihrem Lieferanten verlangen.

Herzlichen Glückwunsch!

Sie haben erfolgreich alle drei Kapitel unseres E-Commerce Tutorials abgeschlossen und kennen nun die wichtigsten Grundlagen für den rechtssicheren Aufbau eines Online-Shops.
Für weiterführende Inhalte rund um den E-Commerce besuchen Sie gerne unsere Website, auf der Sie zusätzliche Informationen, aktuelle Entwicklungen und hilfreiche Praxistipps finden.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen eine umfangreiche Dokumentensammlung mit vertiefenden rechtlichen Hinweisen und praktischen Mustervorlagen zur Verfügung. So sind Sie bestens gerüstet für Ihren erfolgreichen Einstieg in den Online-Handel.
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