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Unterrichtungsnachweis

Unterrichtungen und Schulungen

Für manche Tätigkeiten verlangt der Gesetzgeber, dass für die Ausübung ein Unterrichtungsnachweis vorliegt. Zweck der Unterrichtung ist es, Personen für besondere Bewachungstätigkeiten, Spielgeräteaufsteller und den Ausschank von Alkohol im Gastgewerbe mit den rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung für die Ausübung des Gewerbes vertraut zu machen.
Die IHK Berlin ist für folgende Unterrichtungen zuständig: Spieleautomaten, Bewachungsgewerbe, Gaststätten sowie die Schulung zur Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).

Unterrichtungen und Schulungen im Überblick

Unterrichtungen
© skynesher – iStockphoto.com

Aufsteller von Spielautomaten benötigen einen Sachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK stellt die erforderliche Bescheinigung aus, nachdem die Teilnehmer an der fünfstündigen Unterrichtung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse teilgenommen haben.

Unterrichtungen
Ein Mann blickt auf Bildschirmen von Überwachungskameras © Jacob Wackerhausen – iStockphoto.com

Für alle Bereiche, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, dem Ablauf der Unterrichtung und den aktuellen Terminen.

Unterrichtungen
Ein Barkeeper steht hinter der Bar und schaut in die Kamera © andresr – iStockphoto.com

Wer eine Gaststätte betreiben will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er/sie muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und nach welchen Hygieneregeln er/sie zu handeln hat. Daher werden die Teilnehmer der Gaststättenunterrichtung über die lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes informiert.

IHK-Schulung
Eine Frau und ein Mann stehen an einer Maschine © Nikola Stojadinovic – iStockphoto.com

Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV) vom 8. August 2007 fordert, dass leichtverderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung nach § 4, Anlage 1 der LMHV über die entsprechenden Fachkenntnisse ihrer jeweiligen Tätigkeit verfügen. Die IHK-Schulung zur LMHV vermittelt diese Fachkenntnisse