Nr. 3289434
Unterrichtungsnachweis

Unterrichtungen und Schulungen

Für manche Tätigkeiten verlangt der Gesetzgeber, dass für die Ausübung ein Unterrichtungsnachweis vorliegt. Zweck der Unterrichtung ist es, Personen für besondere Bewachungstätigkeiten, Spielgeräteaufsteller und den Ausschank von Alkohol im Gastgewerbe mit den rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung für die Ausübung des Gewerbes vertraut zu machen. 
Die IHK Berlin ist für folgende Unterrichtungen zuständig: Spieleautomaten, Bewachungsgewerbe, Gaststätten sowie die Schulung zur Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).

Unterrichtungen und Schulungen im Überblick