IHK-Weiterbildungsprüfung

Operative Professionals - Prüfung

Die Informations- und Kommunikationstechnologie – kurz "IT" – ist die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Keine Technologie hat sich in den letzten Jahrzehnten rasanter entwickelt, sie wird auch in Zukunft von größter Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung sein. IT ist eine Querschnittstechnologie, die sich über sämtliche Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft erstreckt.
Seit 2002 haben IT-Fachkräfte und IT-Seiteneinsteiger eine Alternative. Sie können sich berufsbegleitend weiterqualifizieren. In einem vom Bildungsministerium moderierten Prozess haben sich Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner auf ein neues IT-Weiterbildungssystem verständigt.
Das IT-Weiterbildungssystem bietet anerkannte berufliche Weiterbildungsabschlüsse und gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Ebenen:
  1. Ebene: IT-Spezialisten 
  2. Ebene: Operative Professionals 
  3. Ebene: Strategische Professionals
Die Operativen Professionals bereiten auf die Übernahme beruflicher Positionen der mittleren Führungsebene vor und verfügen damit gegenüber der Ebene der Spezialisten über einen deutlich erweiterten Verantwortungsumfang. Bestandteile der Qualifizierung - in jeweils profilspezifischer Ausprägung - sind IT-Kompetenz, Personalmanagement, Budgetmanagement, Technical Engineering, Process Engineering, Projektmanagement und Marketing.
Die IHK bietet auf der Ebene der Operativen Professionals die Prüfung für folgende Profile  an:
Geprüfte/r IT-Berater/in
Sie beraten Unternehmen bei der Analyse, Zieldefinition, Konzeptentwicklung und -umsetzung von IT-Lösungen, um die Entwicklungspotenziale sowie die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und den Unternehmen neue oder erweiterte Geschäftschancen zu ermöglichen. Sie nehmen Mitarbeiterführungsaufgaben wahr.
Geprüfte/r IT-Entwickler/in
Sie entwickeln technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen, planen, steuern und kontrollieren IT-Entwicklungsprojekte. Sie nehmen Mitarbeiterführungsaufgaben wahr.
Geprüfte/r IT-Projektleiter/in
Sie leiten selbstständig und eigenverantwortlich einmalige Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch spezifische Ziele, zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzungen sowie eine projektspezifische Organisation in der Projekt- und Linienorganisation. Sie nehmen Mitarbeiterführungsaufgaben wahr.

1. Prüfungstermine in Berlin

Prüfungsteil: Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Frühjahrsprüfung 2024
08.04.
(Anmeldeschluss 31.01.)
Herbstprüfung 2024
11.11.
(Anmeldeschluss 31.08.)

Prüfungsteil: Betriebliche IT-Prozesse
Zeitraum der Abgabe der Projektanträge:
Zeitraum der Zielvereinbarungsgespräche:
01.01.2024 – 31.03.2024
15.04.2024 – 19.04.2024
01.04.2024 – 30.06.2024
15.07.2024 – 19.07.2024
01.07.2024 – 30.09.2024
14.10.2024 – 18.10.2024
01.10.2024 – 31.12.2024
20.01.2025 – 24.01.2025
Für alle Projektanträge, die im aufgeführten Zeitraum abgeben, findet das Zielvereinbarungsgespräch in der angegebenen Woche statt.  Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen.

Prüfungsteil: Profilspezifische IT-Fachaufgaben
Frühjahrsprüfung 2024
08.04. und 09.04.
(Anmeldeschluss 31.01.)
Herbstprüfung 2024
11.11. und 12.11.
(Anmeldeschluss 31.08.)
Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Operative Professionals” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 201 KB)vom 03.05.2002 geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 201 KB) § 3 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 120 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.

7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Seit  01.01.2012 berücksichtigen die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende, vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche Struktur (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB).

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Prüfungsbeginn
50 %
Rücktritt nach Prüfungsbeginn
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

10. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird  für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den Prüfungsteil Betriebliche IT-Prozesse 300,00 € und für den Prüfungsteil Profilspezifische IT-Fachaufgaben 180,00 € sowie für den Prüfungsteil  Mitarbeiterführung und Personalmanagement) 260,00 €. Bei einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Gebühr für eine:
Prüfungsteil: Betriebliche IT-Prozesse
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €
Projektarbeit/Hausarbeit
160,00 €
Prüfungsteil: Profilspezifische IT-Fachaufgaben und Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
60,00 €
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €

11. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Sameena Meister unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-704 oder per E-Mail: sameena.meister@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 02/2024