Fachwirt (in) im Gastgewerbe - Prüfung
Die Nachfragen von Fachpersonal aus gastronomischen Unternehmen nach einer branchenorientierten kaufmännischen Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss steigt stetig.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 5. Wie läuft die Prüfung ab?
- 6. Wie sind die Prüfungen inhaltlich strukturiert?
- 7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 9. Was kostet mich die Prüfung?
- 10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Mit der besonderen Rechtsvorschrift zum/zur Fachwirt/-in im Gastgewerbe liegt erstmals ein Konzept zur kaufmännischen Aufstiegsweiterbildung im Gastgewerbe vor.
Der Fachwirt im Gastgewerbe besteht aus zwei selbständigen Teilprüfungen. Das Konzept fügt sich in die sog. Dienstleistungsfachwirte-Familie ein, d.h. der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" ist identisch mit denjenigen anderer Dienstleistungs-Fachwirte wie dem Sport-, Fitness-, Bestattungsfachwirt und dem Fachwirt in Sozial- und Gesundheitswesen. Im Rahmen der handlungsspezifischen Qualifikationen ist ein situationsbezogenes Fachgespräch durchzuführen, wobei sich der Teilnehmer auf einen der Bereiche
- Hotel- und Gaststättenbetriebe
- Systemgastronomie
- Gemeinschaftsverpflegung / Catering
festlegen muss. Die Prüfung bildet damit die neue Entwicklung bei den anerkannten Ausbildungsberufen der Branche ab. Ein Rahmenstoffplan liegt bereits vor.
1. Prüfungstermine in Berlin
Achtung: ab Herbst 2025 wird die IHK Berlin die Prüfung Fachwirt (in) im Gastgewerbe nicht mehr anbieten. Wenden Sie sich bitte an die noch prüfenden Kammern.
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Frühjahrsprüfung 2025 | 26.03. (Anmeldeschluss 10.01.) |
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
keine Termine |
Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Fachwirt/in im Gastgewerbe” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.
5. Wie läuft die Prüfung ab?
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
- Der Versand des Prüfungszeugnisses erfolgt durch einen externen Dienstleister ca. 3 Wochen nach Beendigung des Prüfungsverfahrens.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
6. Wie sind die Prüfungen inhaltlich strukturiert?
Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgegebene inhaltliche Struktur berücksichtigen.
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Prüfungsbeginn | 50 % |
Rücktritt nach Prüfungsbeginn | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
9. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin in Verbindung mit der Prüfungsordnung und beträgt zurzeit insgesamt 675 €. Die Prüfungsgebühr teilt sich wie folgt auf:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
laut Prüfungsordnung vier einfache schriftliche Prüfungen unter 180 min Prüfungsdauer | 260,00 € |
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
laut Prüfungsordnung vier schriftliche Prüfungen unter 180 min Prüfungsdauer und eine mündliche Prüfung - Fachgespräch |
415,00 € |
Im Falle einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Gebühr für die Prüfungsteile:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Einfache schriftliche Prüfung unter 180 min Prüfungsdauer | 65,00 € |
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Einfache schriftliche Prüfung unter 180 min Prüfungsdauer | 65,00 € |
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation | 155,00 € |
10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für Ihre Fragen rund um diese Prüfung stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden
- Sandra Höfler (Wirtschaftsbezogene Qualifikationen) unter der Tel.-Nr. 030 31510-521 oder per E-Mail: sandra.hoefler@berlin.ihk.de
- Anna Pawellek (Handlungsspezifische Qualifikationen) Tel.-Nr. 030 31510-347 oder per E-Mail: anna.pawellek@berlin.ihk.de
gerne zur Verfügung.
Stand 04/2025