IHK-Weiterbildungsprüfung

Betriebswirt (in) nach BBiG - Master Professional in Business Management

Der Abschluss „Gepr. Betriebswirt (in) - Master Professional in Business Management” nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist ein Angebot für kaufmännische Berufspraktiker, die bereits eine Weiterbildung in ihrem Fachbereich durchlaufen haben, vor allem für Fachwirte und Fachkaufleute. Geprüfte Betriebswirte setzen ihr erworbenes Know-how ein, um Kundenanforderungen zu erkennen und gewinnbringend durch adäquate Produktgestaltung darauf einzugehen. Dabei spielen Sozialkompetenz und Mitarbeiterführung eine wichtige Rolle. Die Führungskräfte sind in der Lage, Leistungsprozesse im Unternehmen zu steuern und dabei Kenntnisse über die Funktionsbereiche Unternehmensplanung, Marketing, Finanzwirtschaft, Controlling und Qualitätsmanagement anzuwenden. Im internationalen Wirtschaftsleben finden sie ein breites Spektrum an Betätigungsmöglichkeiten vor, da sie über ein fundiertes Wissen und umfangreiche Kenntnisse im Im- und Exportgeschäft verfügen. Der IHK-Abschluss ist für Fachkräfte eine effiziente Alternative zum Hochschulstudium: Er verbindet betriebswirtschaftliche Theorie mit praxisnahem Managementwissen und knüpft gezielt an vorhandene kaufmännische Fachkenntnisse an. 

1. Prüfungstermine in Berlin

Schriftlicher Prüfungsteil
Frühjahr 2024
11.06.2024 (Aufgabenstellung 1)
12.06.2024 (Aufgabenstellung 2)
18.06.2024 (Aufgabenstellung 3)
(Anmeldeschluss 31.03.24)
Herbst 2024
26.11.2024 (Aufgabenstellung 1)
27.11.2024 (Aufgabenstellung 2)
03.12.2024 (Aufgabenstellung 3)
(Anmeldeschluss 31.08.24)
Mündlicher Prüfungsteil
Frühjahr 2024
noch offen (Juli 2024)
(Anmeldeschluss 31.03.24)
Herbst 2024
noch offen (Dezember 2024)
(Anmeldeschluss 31.08.24)
Projektbezogener Prüfungsteil
Frühjahr 2024: ab September 2024
(Anmeldeschluss 31.07.)
Herbst 2024: ab Februar 2025
(Anmeldeschluss 31.12.)
Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Gepr. Betriebswirt (in) - Master Professional in Business Management ” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei bis fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 62 KB) § 3 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Fortbildungsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können. 

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.

7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Die überregionalen Prüfungsaufgaben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berücksichtigen eine vorgegebene inhaltliche Struktur.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Anmeldeschluss
10 %, mind. jedoch 20,00 €
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Beginn
25 %, mind. jedoch 30,00 €
Rücktritt innerhalb 4 Wochen bis 1 Woche vor Beginn
50 %, mind. jedoch 40,00 €
Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Beginn
75 %, mind. jedoch 50,00 €
Rücktritt nach Beginn
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

10. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den schriftlichen Prüfungsteil 375,00 € und für den mündlichen Prüfungsteil 140,00 € sowie für die Projektarbeit und das projektarbeitsbezogene Fachgespräch 300,00 €. Bei einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Prüfungsgebühr für:
Schriftlicher Prüfungsteil
Komplexe schriftliche Prüfung, mit 180 min und mehr Prüfungsdauer
125,00 €
Mündlicher Prüfungsteil
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €
Projektbezogener Prüfungsteil
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €
Projektarbeit/Hausarbeit
160,00 €

11. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Franziska Stregel unter der Tel.-Nr. 030 31510-815 oder per E-Mail: franziska.stregel@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 10/2023