Vor der Prüfung

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Um eine IHK Fortbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Diese werden durch die jeweils gültige Prüfungsordnung festgelegt. In der Regel werden der Abschluss einer Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Die Dauer der Berufserfahrung muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein. Die prüfungsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen können Sie bei der jeweiligen Prüfung unter Weiterbildungsprüfungen A-Z über den Downloadbereich abfragen. Bitte laden Sie sich dafür die entsprechende Prüfungsordnung herunter.

Ausnahme: Bei der Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.

Welche Unterlagen werden zur Zulassungsüberprüfung benötigt?

Um Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen von Ihnen:

· Beruflicher Werdegang
· Abschlusszeugnis der Ausbildung
· Tätigkeitsnachweis über eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis
Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) online an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen wird eine Gebühr in Höhe von 25€ erhoben.
Weiterbildungsprüfungen A-Z

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir telefonisch oder per Mail keine Zulassungen erteilen können.

Was bedeutet der Begriff „einschlägige Berufspraxis“?

Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen. Wenn Sie beispielsweise einen Abschluss als Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau für Marketing erlangen möchten, müssen Sie Berufspraxis im absatzwirtschaftlichen Bereich nachweisen, möchten Sie sich zum Industriemeister Fachrichtung Metall weiterqualifizieren, benötigen Sie Berufspraxis im metallverarbeitenden Gewerbe.

Was ist ein Tätigkeitsnachweis?

Ein Tätigkeitsnachweis ist ein schriftlicher Nachweis, der exakte Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit sowie eine exakte Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthält und vom Arbeitgeber bestätigt ist. Anstellungsverträge oder Selbstbescheinigungen sind als Nachweis nicht ausreichend.

Bis wann muss die Berufserfahrung nachgewiesen werden?

Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, d. h. die Teilnehmer/innen können noch während der gesamten Lehrgangsdauer (bis zum ersten Prüfungstermin) die erforderliche Berufspraxis erwerben. Das bedeutet aber auch, dass eine endgültige Zulassung erst dann erfolgen kann, wenn die Berufspraxis vollständig nachgewiesen ist. Bitte beachten Sie daher, dass Sie spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung unaufgefordert einen neuen, aktuellen Tätigkeitsnachweis bei der IHK einreichen.

Muss ich einen Lehrgang absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Nein, grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Lehrgang keine Voraussetzung zur Zulassung zur IHK-Prüfung. Sie können sich auch im Selbststudium oder über Fernlerninstitute auf die Prüfungen vorbereiten. Wenn Sie einen Lehrgang besuchen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie vor Lehrgangsbeginn mit der IHK klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllen.

Ausnahme: In einigen wenigen Verordnungen (z. B. bei Fremdsprachenprüfungen) ist die Absolvierung eines Lehrganges allerdings verpflichtend.

Wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? Wer bietet Vorbereitungslehrgänge an?

Neben der IHK Berlin bietet eine Vielzahl von Bildungsträgern Lehrgänge und Seminare an. Folgende Recherchemöglichkeiten stehen Ihnen u. a. zur Verfügung, um den für Sie passenden Bildungsträger zu finden:

www.wdb-suchportal.de
https://wis.ihk.de/
https://www.arbeitsagentur.de/kursnet

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter gleichermaßen hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über die Qualität der Lehrgangsanbieter erteilen. Darüber machen Sie sich am Besten direkt beim Bildungsträger ein Bild.

Mit welchen Materialien bereite ich mich am Besten auf die Prüfung vor?

Für einige Fortbildungsabschlüsse, die mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben geprüft werden, besteht die Möglichkeit alte Prüfungssätze mit Aufgaben und Lösungshinweisen sowie Materialien zur Prüfungsvorbereitung beim der DIHK-Bildungs-gGmbH käuflich zu erwerben.
Die Prüfungsaufgaben werden etwa sechs Monate nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung veröffentlicht. Lassen Sie sich durch die „Musterlösungen“ nicht verunsichern, denn es handelt sich hier „nur“ um Lösungshinweise, die einen möglichen Lösungsweg aufzeigen. Andere Wege und Lösungen sind natürlich genauso möglich und werden bei der Korrektur von den Prüferinnen und Prüfern entsprechend berücksichtigt.

Ausnahme: Für die Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO gibt es keine alten Prüfungsaufgaben, da die Aufgaben monatlich aus einem über 1000 Fragen umfassenden Pool zusammengesetzt werden.

Die meisten Bildungsträger geben im Rahmen der Lehrgänge auch durch die Dozenten erstellte Skripte aus, die Ihnen bei der Prüfungsvorbereitung helfen werden. Zudem bietet der Buchhandel eine breite Palette von Fachbüchern.

„Das“ Buch oder „das“ Material zur perfekten Prüfungsvorbereitung gibt es allerdings nicht. Zur Prüfungsvorbereitung sollten Sie die verschiedenen Medien nutzen und vor allem Lerngruppen bilden.

Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Eine Anmeldung zu der jeweiligen Prüfung ist ausschließlich über unser Onlineportal möglich. Eine Anmeldung per Mail oder Telefon ist nicht möglich.

Was kostet mich die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin und ist je nach dem Aufwand für die einzelne Prüfung unterschiedlich. Die einzelnen Gebühren finden sich auch beim jeweiligen Fortbildungsabschluss unter Weiterbildungsprüfungen A-Z.

Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei einer Weiterbildungsprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Der Antrag wird vom Prüfungsteilnehmer/-in vor Prüfungsbeginn gestellt. Bei jedem Antrag handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Habe ich die Möglichkeit ein Wörterbuch in der Prüfung zu benutzen?

Ja, hierfür nutzen Sie bitte das Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 635 KB) und reichen dieses mit Ihrer Prüfungsanmeldung bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner mit ein.

Kann ich von einer Prüfungsleistung und/oder einem Prüfungsteil befreit werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von einzelnen Prüfungsleistungen oder Prüfungsteilen möglich.
Laut § 56 Abs. 2 BBiG kann eine Befreiung erfolgen, wenn bereits eine vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur angestrebten Prüfung innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen der vergleichbaren Prüfung erfolgt.
Bitte beachten Sie:
• Die Vergleichbarkeit muss hinsichtlich Inhalt, Umfang und Prüfungsniveau gegeben sein.
• Der Antrag auf Befreiung muss zusammen mit der Anmeldung zur Prüfung eingereicht werden.
Hierfür nutzen Sie bitte das Antragsformular auf Befreiung.