Nach der Prüfung

Was passiert nach der Prüfung?

Die Prüfungen werden spätestens am nächsten Tag an den ersten Korrektor verschickt. Es folgt eine meist 8-10-wöchige Korrekturphase, in der die ehrenamtlichen Prüfer die Korrekturen vornehmen. Nach einer abschließenden Auswertungssitzung des Prüfungsausschusses werden Ihnen die Ergebnisse mitgeteilt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir am Telefon keine Auskünfte über Prüfungsergebnisse. Mit den schriftlichen Ergebnissen erhalten Sie i. d. R. auch die Einladung zu einer eventuellen mündlichen Ergänzungsprüfung oder der obligatorischen mündlichen Prüfung, die sich meist an die schriftliche Prüfung anschließt.

Wann und wie bekomme ich meine Prüfungsergebnisse und mein Zeugnis?

Nach den schriftlichen Prüfungen, den Korrekturen sowie der Beschlussfassung durch den Prüfungsausschuss teilen wir Ihnen Ihr schriftlichen Prüfungsergebnisse über das Onlineportal mit. Die Ergebnisse der eventuellen mündlichen Prüfungen erfahren Sie direkt vom Prüfungsausschuss am Prüfungstag.

Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert und somit die gesamte Prüfung bestanden haben, erhalten Sie zeitnah per Post zwei Zeugnisse von uns - eines mit Noten, eines ohne Noten. Zudem erhalten Sie eine Übersetzungshilfe in englischer Sprache ohne Noten, sowie den abschließenden Prüfungsbescheid.

Wie oft kann ich wiederholen?

Jede Prüfung bzw. jeder Prüfungsteil kann i. d. R. zweimal wiederholt werden. Dazu müssen Sie sich erneut anmelden. Ob die Wiederholung nach jedem Prüfungsteil oder erst nach der gesamten Prüfung möglich ist, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung des Fortbildungsabschlusses festgeschrieben. Diese können Sie unter Weiterbildungsprüfungen A-Z über den Downloadbereich abfragen.

Was kann ich tun, wenn ich mit den Ergebnissen nicht einverstanden bin?

Zunächst sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, in Ihre Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. Sie können dafür nach Abschluss des Prüfungsverfahrens, also nach Zugang des Ergebnisbescheides mit Rechtsmittelbelehrung, einen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren. Es besteht auch die Möglichkeit die Prüfungsakte in digitaler Form, nach Zusendung des Formulars (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB), zu erhalten. Dieses senden Sie bitte an den zuständigen Prüfungskoordinator/-in.

Gegen den Ergebnisbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch sollte detailliert begründet werden, da nur dann der Prüfungsausschuss ausführlich dazu Stellung nehmen kann. Der Widerspruch ist bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs bei uns. Im Falle der Zurückweisung des Widerspruchs erheben wir eine Gebühr für das Widerspruchsverfahren.