Sach- und Fachkundeprüfung
Vorbereitung auf die Prüfung nach§ 34f, § 34h GewO
Ab dem 1. August 2020 gilt die Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung vom 9. Oktober 2019 (BGBl. 2019 Teil I Nr. 36, vom 21. Oktober 2019). Hierdurch wird u.a. das sog. Taping eingeführt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Prüfungsfragen ab Inkrafttreten der aktualisierten FinVermV angepasst sein werden und Sie sich insofern auf die aktuelle Rechtslage vorbereiten müssen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Prüfungsfragen ab Inkrafttreten der aktualisierten FinVermV angepasst sein werden und Sie sich insofern auf die aktuelle Rechtslage vorbereiten müssen.
Wie Sie sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten, ist Ihnen grundsätzlich freigestellt. Die Vorbereitung kann entweder durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, oder durch selbständiges Lernen erfolgen.
Der praktische Prüfungsteil wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Als technische Hilfsmittel dürfen Notebooks, Tablets oder Laptops (nur im Offline-Modus) mit einer standardisierten, qualitätsgeprüften Beratungssoftware eingesetzt werden, deren Display über eine Mindestgröße von 12 Zoll in der Diagonale verfügt. Die Geräte müssen auf dem Tisch so aufgestellt werden, dass dem Prüferkunden Einblick auf den Bildschirm gewährt werden kann. Laptop/Notebook/Tablet müssen zu Beginn der Prüfung voll einsatzfähig sein, die Gesprächsführung darf auch bei komplexen Dateneingaben und Rechenprozessen nicht abreißen. Die Risiken, die mit dem Einsatz technischer Hilfsmittel in der Prüfung verbunden sind, tragen Sie. Programmabsturz ist ein solches Risiko, über das Sie sich im Klaren sein müssen. Sie müssen bei einem Programmabsturz das Prüfungsgespräch fortsetzen. Es kann keine Pause oder Wiederholung gewährt werden. Dies entspricht auch den realen Gegebenheiten im Beratungsgespräch. Sie müssen sicherstellen, dass das Beratungsgespräch am Ende der Prüfung auf einem USB-Stick gespeichert werden kann, den der Prüferkunde dabei hat. Andernfalls kann eine Wiederholung der Prüfung notwendig werden. Beachten Sie, dass die Qualität Ihrer Beratung und nicht die Qualität Ihrer Beratungssoftware bewertet wird.
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als "Navigationssystem" dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt werden und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Drei Kategorien der Prüfungsrelevanz wurden zur besseren Orientierung aller Beteiligten eingeführt.
So steht:
G |
für Grundlagen, die zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte zielführend sind
|
P |
für im praktischen Prüfungsteil relevante Inhalte
|
S |
für im schriftlichen Prüfungsteil relevante Inhalte
|
Durch die Zuordnung der Lerninhalte zu unterschiedlichen Taxonomiestufen (siehe Rahmenplan), erkennen Sie, ob erlerntes Wissen lediglich reproduziert oder zur Findung von Lösungen herangezogen werden muss.