Sach- und Fachkundeprüfung

Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler (nach § 34f GewO)

1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK und welche Rechtsvorschriften gelten?

Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler oder -berater eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein Sachkundenachweis. Dieser kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation erbracht werden. Die Regelungen sind in § 34f und § 34h der Gewerbeordnung GewO und der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung–FinVermV) enthalten.
Mit den neuen Vorschriften will der Gesetzgeber den Schutz der Anleger vor sogenannten Graumarktprodukten stärken und die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen erhöhen. Der Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken und durch freie Vermittler soll zukünftig nach den gleichen Regeln erfolgen. Für den Verbraucher wird somit ein gleichwertiges Schutzniveau geschaffen.
Auch Mitarbeiter, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten mitwirken, müssen für diese Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 34f Abs. 4 GewO).
Ergänzende Dokumente:

2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit? 

  • Gemäß § 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) durch die IHK Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“
  • Gemäß § 4 FinVermV durch gleichgestellte Berufsqualifikationen
  • Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise
Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit (§ 3 Absatz 5 FinVermV), die
  1. eine auf die in Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 genannte Kategorie von Finanzanlagen beschränkte Sachkundeprüfung ablegt und
    1. eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2 der Gewerbeordnung hat oder
    2. einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss besitzt,
  2. eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer nach § 34f Absatz 1 Satz 3 oder § 34h Absatz 1 Satz 3 der Gewerbeordnung auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkten Erlaubnis ablegt oder
  3. einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt.
Weitere Details sind in der Prüfungsordnung für die Durchführung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ der IHK Berlin geregelt.
Erläuternde Informationen:

3. Was kostet die Prüfung? 

Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin festgelegt.
Prüfung
Prüfungsgebühr
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) eine Kategorie
315,00 €
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) zwei bis drei Kategorien
395,00 €
Wiederholung Vollprüfung
315,00 € bzw. 395,00 €
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
eine Kategorie
215,00 €
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
zwei bis drei Kategorien
300,00 €
Wiederholung Teilprüfung
215,00 € bzw. 300,00 €
Wiederholung praktischer Prüfungsteil
205,00 €
Ersatzbescheinigung
50,00 €
Der Gebührenbescheid über die Prüfungs- oder Rücktrittsgebühr geht erst nach dem Prüfungstermin per Mail raus mit der Bitte, diesen zu begleichen bzw. an den abweichenden Rechnungsempfänger weiterzuleiten. 

4. Welche Termine werden angeboten?

Termine 2024 

Schriftlicher Prüfungsteil
Praktischer Prüfungsteil
Anmeldeschlusstermin
Besonderheit zu beachten
27.03.2024
28.03.2024
28.02.2024
24.04.2024
25.04.2024
30.03.2024
Für den Apriltermin 2024 gibt es nur noch Teilprüfungsplätze (nur schriftlicher Prüfungsteil, Befreiung von der praktischen Prüfung liegt vor). Sie können sich nicht selbst online anmelden. Interessierte senden mir bitte eine Mail und ich nehme zu ihnen Kontakt auf. 
19.06.2024
20.06.2024
22.05.2024
Zu diesem Prüfungstermin sind Anmeldungen für den schriftlichen Prüfungsteil über eine Kategorie hinaus nicht möglich.
24.07.2024
25.07.2024
26.06.2024
25.09.2024
26.09.2024
28.08.2024
23.10.2024
24.10.2024
28.09.2024
27.11.2024
28.11.2024
30.10.2024

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an? 

Wichtige Hinweise: 

Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 28 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.

Sie können bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, sofern diese angeboten wird. Eine Übersicht über IHKs, die die Prüfung anbieten, finden Sie hier.

Die Sachkundeprüfung muss nicht zwingend in allen Bereichen (Kategorie 1 - Offene Investmentvermögen, Kategorie 2 - Geschlossene Investmentvermögen und Kategorie 3 - Vermögensanlagen) abgelegt werden. Sie kann je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Aus der Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) der FinVermV gehen die Inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung hervor und welche Produkte somit der jeweiligen Kategorien zugeordnet sind.

Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 - Vermögensanlagen muss die Prüfung auch die Kategorie 2 – Geschlossene Investmentvermögen) umfassen, was aus § 3 Absatz 2 Nummer 3 Satz 3 FinVermV hervorgeht.

Der Bereich „Grundlagen der Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten“ (Basisteil) ist immer Pflicht in jeder Prüfung, auch wenn man die Prüfung in den einzelnen Kategorien getrennt voneinander ablegt.
Die Prüfung kann ohne Sperrfrist beliebig oft wiederholt werden.
Die Online-Anmeldung erfolgt ausschließlich über ein Anmeldeportal
  1. Bitte fordern Sie erst die Zugangsdaten an.
  2. Sie erhalten Ihr persönliches Kennwort per Mail, um sich einzuloggen. Sie können sich mit diesem Kennwort auf dem Anmeldeportal jederzeit einloggen und sich für einen freien Termin Ihrer Wahl anmelden.
  3. Sie erhalten per Mail eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.
  4. Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie nach dem Anmeldeschlusstermin über das BWV e.V. Berlin per Mail an die Mailadresse, die aus dem Onlineportal hervorgeht.
  5. Der Gebührenbescheid über die Prüfungs- oder Rücktrittsgebühr geht erst nach dem Prüfungstermin per Mail raus mit der Bitte, diesen zu begleichen bzw. an den abweichenden Rechnungsempfänger weiterzuleiten. 
Wenn Sie Fragen zur Einladung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Frau Maria Winkelmann beim BWV e.V. Berlin, Telefon: +49 30 9921149-586, Mail: Maria.Winkelmann@bwv.de.

6. Wo findet die Prüfung statt?

Der schriftliche Prüfungsteil findet beim GPB College gGmbH, Beuthstr. 8 in 10117 Berlin statt.
Der praktische Prüfungsteil kann an verschiedenen Prüfungsorten in Berlin stattfinden. Über den Prüfungsort der praktischen Prüfung werden Sie jeweils vorab im Rahmen der Einladung informiert.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?

  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 EUR fällig.
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung bzw. nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr zu entrichten.
  • Bei Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne unverzüglichen Nachweis eines wichtigen Grundes und unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Die Abmeldung muss schriftlich (per Post, Fax oder vorzugsweise per E-Mail) erfolgen oder wenn Sie sich selbst online angemeldet haben über das Anmeldeportal online.
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die Prüfung als „Nicht bestanden" bewertet wird!

8. Wie läuft die Prüfung ab? 

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Der schriftliche Prüfungsteil dauert für die Prüfung aller Kategorien (Vollprüfung) 165 Minuten. Der praktische Prüfungsteil (Rollenspiel) soll in der Regel 20 Minuten dauern. Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Prüfling sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur der Prüfling zugelassen, welcher den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Zur Wiederholung des praktischen Prüfungsteils müssen Sie sich innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils anmelden und diesen abgelegt haben (§ 9 Abs. 8 Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB) der IHK Berlin).
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält der Prüfling eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Grundsätzlich sind drei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
  • Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
  • Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
  • Wiederholung praktischer Prüfungsteil, die nur den praktischen Prüfungsteil umfasst

Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf des schriftlichen und praktischen Prüfungsteils finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB)

9. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?  

Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelt.

10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor? 

Nachhaltigkeit, neue Produkte und veränderte Unterlagen haben die Finanzanlagenvermittlung in den letzten Jahren verändert. Anlageberatungen haben daher mehr Facetten und dauern länger. Das muss seinen Niederschlag auch in der Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ finden. Die Nachhaltigkeit findet sich daher an diversen Stellen im Rahmenplan wieder. Auch neue Produkte wurden dort aufgenommen.

Wichtige Hinweise, die ab 1. März 2024 im praktischen Prüfungsteil zu berücksichtigen sind:
Im Rahmen der Qualitätssicherung des praktischen Prüfungsteils der Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ wurden die Prüfungsunterlagen (Protokollbogen, Fallvorgaben) von Fachexperten aktualisiert und teilweise neu erarbeitet. Die neuen Prüfungsunterlagen werden ab dem 1. März 2024 eingeführt und sind somit prüfungsrelevant.
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 126 KB) oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Hinweise zur Literatur etc. finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB).
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan (mit gelben Änderungsmarkierungen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1093 KB) zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.  
Der Rahmenplan wurde von dem zuständigen Sachverständigengremium mit Stand Oktober 2023 aktualisiert. Zur Umsetzung der Delegierten Verordnung zur MiFID II (Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Anleger) sowie aufgrund der Erweiterung der Anlage 1 zur FinVermV um das Sachgebiet 2.2.4 Nachhaltigkeitskriterien für Finanzanlageprodukte, wurde der Rahmenplan entsprechend erweitert. Ebenso wurden redaktionelle Anpassungen (u.a. Angleichung der Taxonomiestufen an andere IHK-Sachkundeprüfungen ) und aktuelle gesetzliche Änderungen wie bspw. das Basisinformationsblatt und in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Fachbegriffe als rechtliche Änderungen in den Rahmenplan integriert. 
Ergänzende Informationen/ Unterlagen zur Prüfung:

11. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren? 

Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie hier.