Berufskraftfahrer (beschleunigte Grundqualifikation)
- 1. Wer benötigt die Sachkundeprüfung?
- 2. Welche Prüfungstermine gibt es? Welche Voraussetzung gibt es?
- 3. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 4. Was kostet die Prüfung?
- 5. Wie läuft die Prüfung ab? Wann erhalte ich meine Einladung? Wann wird die Prüfungsgebühr bezahlt?
- 6. Wie erfahre ich mein Prüfungsergebnis?
- 7. Wie trete ich vom Prüfungstermin zurück? Wie hoch ist die Rücktrittsgebühr?
- 8. Kann die Prüfung wiederholt werden?
- 9. Was sind die Prüfungsinhalte?
- 10. Wie erfolgt die Prüfungsvorbereitung?
- 11. Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
- Mehr Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation
- 12. Wie geht es nach erfolgreicher Prüfung weiter?
- 13. Weiterbildung
Zur Fremdsprachenprüfung:
Die Prüfungssprache ist grundsätzlich deutsch. Es wird für eine Erleichterung des Zugangs zur Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) geplant, die Prüfung in acht Fremdsprachen zuzulassen. Dafür ist jedoch eine Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung erforderlich. Das Gesetzänderungsverfahren ist bis jetzt (Stand Januar 2025) noch nicht abgeschlossen. Wir werden Sie hier informieren, sobald die geplante Gesetzesänderung in Kraft tritt.
Die Prüfungssprache ist grundsätzlich deutsch. Es wird für eine Erleichterung des Zugangs zur Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) geplant, die Prüfung in acht Fremdsprachen zuzulassen. Dafür ist jedoch eine Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung erforderlich. Das Gesetzänderungsverfahren ist bis jetzt (Stand Januar 2025) noch nicht abgeschlossen. Wir werden Sie hier informieren, sobald die geplante Gesetzesänderung in Kraft tritt.
1. Wer benötigt die Sachkundeprüfung?
Der Beruf des Bus- oder LKW-Fahrers kann nur noch mit einer Zusatzqualifikation ausgeübt werden, die neben der entsprechenden Fahrerlaubnis nachzuweisen ist. Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und für angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die
- deutsche Staatsangehörige sind
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
- Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden
- und die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
- Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer wird für den Güterkraftverkehr oder für den Personenverkehr angeboten. Sie wird jeweils als
- Regelprüfung (vorab ist eine Pflichtschulung von 140 Stunden à 60 Minuten zu besuchen und mittels einer Bescheinigung nach Anlage 2a Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV nachzuweisen)
- Umsteigerprüfung für Personen, die bereits für die andere Verkehrsart grundqualifiziert sind (vorab ist eine Pflichtschulung von 35 Stunden à 60 Minuten zu besuchen und mittels einer Bescheinigung nach Anlage 2 a BKrFQV nachzuweisen)
- Quereinsteigerprüfung, die bereits über einen Fachkundenachweis für dieselbe Verkehrsart verfügen (vorab ist eine Pflichtschulung von 96 Stunden à 60 Minuten zu besuchen und mittels einer Bescheinigung nach Anlage 2 a BKrFQV nachzuweisen)
durchgeführt.
Keine Prüfung müssen Fahrerinnen und Fahrer ablegen, die
- ihren Führerschein D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 bzw.
- ihren Führerschein C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 erworben haben.
Sie gelten als grundqualifiziert (Besitzstandsschutz).
2. Welche Prüfungstermine gibt es? Welche Voraussetzung gibt es?
Folgende Prüfungstermine haben wir geplant (Änderungen sind vorbehalten). Bitte nur für einen Termin anmelden. Voraussetzung: die Anmeldung wird erst zugelassen, wenn die Fahrschule Ihre Schulung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) vom Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen hat und Sie den BQR-Ausdruck beim Anmelden hochladen. Die Schulung ist eine Prüfungsvoraussetzung.
Prüfungstermine
|
Anmeldeschluss |
17.07. und 18.07.25 | 03.07.25 |
18.09. und 19.09.25 | 04.09.25 |
16.10. und 17.10.25 | 02.10.25 |
27.11. und 28.11.25 | 13.11.25 |
12.12. und 15.12.25 | 28.11.25 |
Bitte melden Sie sich immer nur für einen Termin an.
Die Prüfungen der IHK Berlin können an verschiedenen Prüfungsorten in Berlin stattfinden. Über den genauen Prüfungsort werden Sie jeweils vorab im Rahmen der Einladung informiert. Die Einladung wird ca. 1 Woche vor dem Prüfungstermin versendet.
3. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur bei der IHK Berlin anmelden können, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Falls Sie nicht in Berlin wohnen, dann schauen Sie bitte unter www.ihk.de welche IHK für Sie zuständig ist. Es gilt das Wohnortprinzip.
Bitte melden Sie sich erst an, wenn Ihre Fahrschule Ihre Schulung im BQR eingetragen hat.
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme manchmal fehleranfällig sein.
Um eine Überschreibung Ihrer Anmeldedaten zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung im privaten Browsermodus. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB).
Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Beachten Sie, dass derzeit noch keine Anmeldungen über einen Firmenaccount oder Firmen-E-Mail möglich sind.
Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung mit Erklärungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 651 KB).
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Prüfung nur im Onlineportal nach vorheriger Registrierung als Privatperson möglich ist. Es sind keine Anmeldungen über eine Firmenregistrierung möglich.
Erstregistrierung über das Online Portal:
- Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung hier notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link müssen Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten. Diese benötigen Sie zur Anmeldung.
Anmeldung zur Prüfung:
- Bitte melden Sie sich über unseren Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei Abmeldung Rücktrittsgebühren nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin anfallen.
- Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie nach Anmeldeschluss per E-Mail.
- Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
- Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine Mail mit der Fehlermeldung sowie Bilder an: bkf@berlin.ihk.de
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Bitte wählen Sie bei der Anmeldung die richtige Prüfung aus. Orientieren Sie sich dabei nach der Anzahl der Unterrichtsstunden in Ihrer Schulung. Legen Sie die für die Anmeldung notwendigen Dokumente bereit, die Sie im Onlineportal während Ihrer Anmeldung hochladen. Welche das sind, entnehmen Sie bitte folgender Übersicht:
Prüfung
|
Anzahl der Unterrichtsstunden
|
zur Anmeldung notwendige Dokumente
|
Regelprüfung LKW
|
140
|
|
Regelprüfung Bus
|
140
|
|
Umsteigerprüfung LKW
|
35
|
Vorder- und Rückseite des Führerscheins/FQN
|
Umsteigerprüfung Bus
|
35
|
Vorder- und Rückseite des Führerscheins/FQN
|
Quereinsteigerprüfung LKW
|
96
|
Fachkundenachweis LKW
|
Quereinsteigerprüfung Bus
|
96
|
Fachkundenachweis Bus
|
4. Was kostet die Prüfung?
Prüfung
|
Prüfungsgebühr ab 01/2024 |
Regelprüfung
|
170 EUR |
Quereinsteigerprüfung
|
155 EUR |
Umsteigerprüfung
|
155 EUR |
Bitte beachten Sie, dass Sie als Vertragsabschließende/r für die Zahlung der Prüfungsgebühr haften, auch dann, wenn die Prüfungsgebühr durch einen Dritten (Fahrschule/Ausbildungsstätte/Arbeitgeber) geleistet werden soll.
5. Wie läuft die Prüfung ab? Wann erhalte ich meine Einladung? Wann wird die Prüfungsgebühr bezahlt?
Ungefähr eine Woche vor Prüfungsbeginn erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie sich in Ihrem Online-Account mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen und dort die Prüfungszeit und den Prüfungsort sehen können. Wir versenden keine Einladungen per Post bzw. es wird auch kein PDF-Dokument der Einladung an die E-Mail angehängt. Alle Informationen finden Sie ausschließlich in der E-Mail bzw. in Ihrem Online-Account. Der Gebührenbescheid der Prüfungsgebühr wird nach der Prüfung per E-Mail an Einzelpersonen versendet und Sammelrechnungen an Fahrschulen gehen per Post raus.
Die Prüfung findet als schriftliche Prüfung am PC statt. Die Prüfungssprache ist deutsch.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen! Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!
Zum Prüfungstermin bringen Sie bitte mit:
- Ihr gültiges Personaldokument (mit Lichtbild): Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- einen Kugelschreiber zum Unterschreiben der Niederschrift (Prüfungsdokument)
Nicht erlaubt sind Handys, Smartwatches sowie jegliche Kommunikationsgeräte. Diese sind im Prüfungsraum vollständig auszuschalten und während der Prüfung in Tasche oder Kleidung zu verstauen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass ein Prüfling bei versuchter oder vollendeter Täuschungshandlung, bei Einsatz eines unzulässigen Hilfsmittels sowie bei erheblicher Störung des Prüfungsablaufs von der Prüfung ausgeschlossen werden kann und die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird.
Bitte erscheinen Sie am Prüfungstag 30 Minuten vor Prüfungsbeginn, da vorab noch die Identitätskontrolle und eine kurze Einweisung durchgeführt werden.
Informationen zur Bearbeitungszeit und zum Punktesystem entnehmen Sie bitte folgender Übersicht:
Prüfung
|
Bearbeitungszeit
|
Maximale Punktezahl
|
Punktezahl zum Bestehen
|
Regelprüfung
(LKW oder Bus)
|
90 Minuten
|
60 Punkte
|
30 Punkte
|
Quereinsteigerprüfung (LKW oder Bus)
|
60 Minuten
|
40 Punkte
|
20 Punkte
|
Umsteigerprüfung (LKW oder Bus)
|
45 Minuten
|
30 Punkte
|
15 Punkte
|
Die Prüfungsaufgaben liegen als Ankreuzfragen in digitalisierter Form vor, werden also am PC per Mausklick beantwortet. Die je Frage erreichbare Punktezahl steht jeweils neben der Frage.
6. Wie erfahre ich mein Prüfungsergebnis?
Ihr Prüfungsergebnis finden Sie in Ihrem Online-Account. Sie erhalten als Benachrichtigung eine E-Mail, ab wann das Ergebnis online gestellt ist. Bitte loggen sich dazu im Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten ein.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Button “Meine Termine” auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung am Ende der Zeile den Pfeil anklicken
- Bei dem gewünschten Prüfungstermin die “Benotungsdetails” anklicken
Folgender Status der Gesamtprüfung ist möglich:
- Schriftlicher Prüfungsteil "nicht bestanden": Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post.
- Schriftlicher Prüfungsteil “bestanden”: Soweit die Prüfung bestanden wurde, wird dies auch in dem vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) geführten Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen. Auf dieses Register können Behörden, insbesondere auch die Führerscheinbehörde (in Berlin das LABO) zugreifen und die Daten einsehen. Eine grüne Bescheinigung (Bestanden-Bescheinigung) ist daher nicht mehr erforderlich und wird daher nicht mehr erteilt.
7. Wie trete ich vom Prüfungstermin zurück? Wie hoch ist die Rücktrittsgebühr?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Meine Termine auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
Nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin:
- Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € fällig.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass für jeden neuen Prüfungstermin eine erneute Anmeldung über das Portal der IHK erforderlich ist.
8. Kann die Prüfung wiederholt werden?
Die Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen ist unbegrenzt möglich. Bitte melden Sie sich dazu erneut in unserem Onlineportal an.
9. Was sind die Prüfungsinhalte?
Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
(BKrFQV). Diese gliedern sich grob in:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Nähere Informationen zu den Prüfungsinhalten entnehmen Sie bitte dem Orientierungsrahmen Güterverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 260 KB) bzw. dem Orientierungsrahmen Personenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 258 KB). Die Prüfungsarbeiten sind bundesweit einheitlich. Der Fragenfundus für den EU-Berufskraftfahrer Personenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1006 KB) bzw. Güterverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1437 KB) ist veröffentlicht. Abgebildet sind die Fragen ohne Musterlösung.
10. Wie erfolgt die Prüfungsvorbereitung?
Nur anerkannte Ausbildungsstätten dürfen die verpflichtende Schulung zur Vorbereitung auf die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation durchführen. Folgende Einrichtungen sind für die Durchführung durch das BKrFQG „gesetzlich“ anerkannt:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen C und/oder D nach § 10 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes
- Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach § 30 Abs. 3 Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchführen
- Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb auf der Grundlage einer nach § 58 oder § 59 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Regelungen durchführen.
Darüber hinaus können noch weitere Ausbildungsstätten anerkannt werden, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Auf der Internetseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin ist die aktuelle Übersicht der zugelassenen Ausbildungsstätten einzusehen.
11. Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Die Anforderungen an Berufskraftfahrer im Hinblick auf den Straßenverkehr oder auch die betrieblichen Rahmenbedingungen in der heutigen Zeit erfordern nach Auffassung der Europäischen Union (EU) eine solide Basis von Wissen und Fertigkeiten. Die EU hat daher die sogenannte Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 erlassen, inzwischen geändert durch die Richtlinie 2018/645 EG, die ein System von Grundqualifikation mit Prüfung und Weiterbildung ohne Prüfung vorsieht.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten deutschen Regelungen zur Berufskraftfahrerqualifikation:
Rechtliche Grundlagen Prüfung Berufskraftfahrer
- Satzung IHK Berlin zur Berufskraftfahrerqualifikation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 6366 KB) (Nr. 2279918)
- Gemeinsame IHK-Richtlinien für Prüfungen Berufskraftfahrerqualifikation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 493 KB) (Nr. 2279920)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/BKrFQG.pdf)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/index.html)
Im Zusammenhang mit der Pflichtqualifizierung der Berufskraftfahrer ergeben sich Fragen, die sich nicht immer mit Hilfe des Gesetzestextes beantworten lassen. Deshalb haben die zuständigen obersten Verkehrsbehörden der Länder und des Bundes Anwendungshinweise zur Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) zusammengestellt. Die entsprechenden Informationen finden Sie über die unten anhängenden externen Links.
Mehr Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation
- Anwendungshinweise des BALM zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin
- Informationen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV
- EU-Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 188 KB)
- RiLi EU 2018_645 Berufskraftfahrer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1568 KB)
Hinweis zur „Prüfung Grundqualifikation”: Diese sehr umfangreiche Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von bis zu dreieinhalb Stunden. Es ist keine vorausgehende Pflichtschulung vorgeschrieben. Interessenten sollten sich frühzeitig mit der IHK in Verbindung setzen, da diese Prüfung nicht in Berlin angeboten wird.
12. Wie geht es nach erfolgreicher Prüfung weiter?
Die IHK Berlin erfasst alle Besteherinnen und Besteher in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) vom Kraftfahrt-Bundesamt. Es gibt keine Bestanden-Bescheinigungen (grüne Zertifikate) mehr.
In Berlin ist die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zu beantragen. Vorhandene Einträge der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein behalten bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
13. Weiterbildung
Informationen zur Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): www.berlin.de/labo/