IHK Berlin

Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Allgemeine Informationen zur gestreckten Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung Teil 1 (Prüfungsbereich „Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen“) findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 15 Monate. Die Prüfungsteilnehmer sollen darin nachweisen, dass sie in der Lage sind:
  • Bedarfe und Absatzchancen zu ermitteln, Informationen über Waren und Dienstleistungen einzuholen und marktorientierte Warensortimente und kundenbezogene Dienstleistungsangebote zu bewerten;
  • Angebote von Lieferanten einzuholen und zu vergleichen, Waren zu bestellen und Dienstleistungen zu beauftragen;
  • Kundenanfragen zu bearbeiten, Angebote zu erstellen und Aufträge unter Beachtung von Liefer- und Zahlungsbedingungen zu bearbeiten;
  • Adressatengerecht, situations- und zielorientiert zu kommunizieren sowie
  • Kundendaten zu verwalten und dabei rechtliche Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einzuhalten.

Die Prüfung erfolgt schriftlich. Die Prüfungsdauer beträgt 90 Minuten
Prüfungsteilnehmer mit gewährtem Nachteilsausgleich beachten bitte die Zeitverlängerung.

Welche Bedeutung hat die Abschlussprüfung Teil 1?

Das Ergebnis des Teil 1 der Prüfung (Prüfungsbereich „Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen“) fließt zu 25 % in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Die Note wird auf dem Prüfungszeugnis separat ausgewiesen. Der Prüfungsteilnehmer erhält nach der Prüfung ein vorläufiges Ergebnis, die endgültige Feststellung des Ergebnisses erfolgt zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 2.
Für Teil 1 der Abschlussprüfung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.