IHK Berlin

Mechatroniker-/in

Am 29. Juli 2011 wurde die geänderte Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Mechatroniker/-in im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit erhält der Ausbildungsberuf Mechatroniker die Prüfungsstruktur mit gestreckter Prüfung und Variantenmodell und wurde somit an die Prüfungsgestaltung der Metall- und Elektroberufe angepasst.
Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Prüfungsablauf:
  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (zeitlich auseinanderfallende Teile I und II der Abschlussprüfung, wobei Teil I die ehemalige Zwischenprüfung ersetzt)
  • Einführung des Variantenmodells in der Abschlussprüfung Teil II (Auswahl zwischen einem betrieblichen Auftrag und einer vorgegebenen, überregional erstellten Arbeitsaufgabe).
  • Im Ausbildungsrahmenplan wurden die Inhalte der Berufsbildpositionen 8 und 9 ein Stück zusammengefasst.
Die neue Ausbildungsordnung gilt für alle neuen Berufsausbildungsvertragsverhältnisse seit dem 1. August 2011.