IHK Berlin

Koch / Köchin

1. Zwischenprüfung

Auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung Koch/Köchin vom 13. Februar 1998 ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie sollte nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfinden.
Prüfungsablauf:
In der Zwischenprüfung soll der Prüfungsteilnehmer/-in innerhalb von zwei Stunden eine praktische Aufgabe bearbeiten und zeigen, dass er
  1. Arbeitsschritte planen
  2. Arbeitstechniken anwenden und
  3. Produkte präsentieren kann
1. Arbeitsschritte planen
Aus einem Warenkorb ist eine einfache Speisenzubereitung zu planen und ein Arbeitsablaufplan zu erstellen. Der Warenkorb enthält Lebensmittel, die bei der Planung verwendet werden müssen und Lebensmittel die darüberhinaus verwendet werden können.
Außerdem sind Fragen aus den Bereichen der Lebensmittelhygiene, der Ernährungslehre oder des Unfallschutzes zu lösen.
2. Arbeitstechniken anwenden
Die unter Punkt 1 geplante Speise wird nun vor- und zubereitet. Dabei werden insbesondere die Einhaltung der Hygienevorschriften, die Organisation des Arbeitsplatzes, die Umsetzung der geplanten vor- und zubereitenden Arbeitsschritte und der Geschmack der Speisen bewertet.
3. Produkte präsentieren
Im Rahmen eines gastorientierten Gespräches werden die zubereiteten Speisen dem Prüfungsausschuss präsentiert.
Mitzubringen sind (beachten Sie bitte außerdem die Angaben in Ihrer Einladung):
  • Einladung
  • Personalausweis
  • Schreibmaterial
  • Hygienebekleidung: (Traditionell gehören dazu: Kochhose, weiße Kochjacke, weiße Kochmütze, Halstuch, Schürze oder Vorbinder, Torchon, Arbeitsschutzschuhe EN ISO 20345)
  • Messertasche

2. Abschlussprüfung

Auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung Koch/Köchin vom 13. Februar 1998 besteht die Abschlussprüfung aus einem schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Teilen mindestens 50 Punkte erreicht und kein Prüfungsteil mit der Note sechs bewertet wurde.
Schriftliche Prüfung:
In der schriftlichen Prüfung werden folgende Fächer geprüft:
Technologie
90 Minuten
Warenwirtschaft
60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Jede/r Prüfungsteilnehmer/-in kann circa fünf Wochen nach der schriftlichen Prüfung die Ergebnisse in den Fächern Warenwirtschaft und Wirtschafts- und Sozialkunde auf unserer Internetseite einsehen. Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig.
Bitte beachten Sie, dass es sich nur um vorläufige Prüfungsergebnisse handelt. Die endgültigen Prüfungsergebnisse stehen erst am Tag der praktischen Prüfung fest. Wir bitten bis dahin um Geduld.
Praktische Prüfung:
In der praktischen Prüfung ist ein dreigängiges Menü für sechs Personen zu zubereiten. Vier Wochen vor der praktischen Prüfung erhält jede/r Teilnehmer/-in seine Prüfungseinladung inklusive Warenkorb. Anhand dessen ist ein Menüvorschlag zu erarbeiten sowie eine Menükarte in 7-facher Ausfertigung zur praktischen Prüfung mitzubringen.
Prüfungsablauf:
  • Schreiben des Arbeitsablaufplanes
  • Gastorientiertes Gespräch
  • Umziehen, Einweisung in die Küche und Einrichten des Arbeitsplatzes
  • Vor- und Zubereiten des Menüs
  • Aufräumen und Reinigen des Arbeitsplatzes
  • Abschlussgespräch inklusive Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Zeitplan:
  • Schreiben des Arbeitsablaufplanes (30 Minuten)
  • Gastorientiertes Gespräch (max. 15 Minuten)
  • Bis zum Servieren der Vorspeise haben die Prüfungsteilnehmer/innen circa vier Stunden Zeit (Beachten Sie die Anweisungen des Prüfungsausschusses und des Passverantwortlichen)
Bewertet werden:
  1. Menüvorschlag
    Einhaltung der Gestaltungs-/Menü- und Rechtschreibregeln
  2. Arbeitsablaufplan
    Die fachlich logische, nachvollziehbare und chronologische Beschreibung der Arbeitsschritte bei der Vor- und Zubereitung des Menüs.
  3. Gastorientiertes Gespräch
    Hier stellt der/die Prüfungsteilnehmer/-in seine/ihre gastgeberische Kompetenz auf der Grundlage des geplanten Menüs unter Beweis.
  4. Einhaltung der Hygiene-, Arbeitssicherheit- und Umweltschutzvorschriften
  5. Vor- und Zubereitung - Hier werden erwartet:
    • Vorbildliche Arbeitsvorbereitung (Mise en place)
    • Fachgerechter und optimaler Einsatz von Maschinen- und Gebrauchsgütern
    • Fachgerechte Verarbeitung von Lebensmitteln
    • Fachgerechte Arbeitstechniken
    • Wirtschaftliche Vor- und Zubereitung des Menüs
    • Sinnvoller Einsatz von Geschmacksträgern
  6. Präsentation
    Einhaltung der Anrichteregeln, klar erkennbare Portionsgrößen, Farbspiel, optisch ansprechend, verkaufsfähiges Produkt
  7. Geschmack
Mitzubringen sind u.a. (beachten Sie bitte außerdem die Angaben in Ihrer Einladung):
  • Einladung
  • Personalausweis
  • Schreibmaterial
  • Menükarte in 7-facher Ausfertigung
  • Hygienebekleidung: (Traditionell gehören dazu: Kochhose, weiße Kochjacke, weiße Kochmütze, Halstuch, Schürze oder Vorbinder, Torchon, Arbeitsschutzschuhe EN ISO 20345)
  • Messertasche
  • Formen für die Terrine und das Dessert
  • Passiertücher
  • Kleine Geräte wie Handrührgerät, Pürierstab, Kleincutter, Bunsenbrenner und Sous-vide
  • Hängeschloss für den Umkleideschrank

Die Küche ist mit allen notwendigen handelsüblichen Küchenbedarfsgegenständen ausgestattet. Es stehen genügend Töpfe, Pfannen und Edelstahlschüsseln in diversen Größen zur Verfügung sowie Schöpflöffel, Schneebesen usw.. Beachten Sie bitte auch hierzu Ihr Einladungsschreiben.

3. Prüfungsvorbereitung

Sie möchten sich auf die Abschlussprüfung vorbereiten? Im Internet finden Sie ein vielfältiges Angebot an Fachliteratur und Prüfungsvorbereitungskursen.
Original-IHK-Prüfungsunterlagen vergangener Prüfungen erhalten Sie beim U-Form Verlag www.u-form.de.