Prüfung Pharmakant/-in

Die Prüfung im Beruf “Pharmakant/-in” findet in einer gestreckten Abschlussprüfung statt. Die Abschlussprüfung Teil 1 beinhaltet einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungstag. Die Abschlussprüfung Teil 2 beinhaltet einen schriftlichen sowie zwei praktische Prüfungstage.

1. Prüfungstermine in Berlin

Schriftliche Abschlussprüfung
Die Prüfungstermine der schriftlichen Abschlussprüfungen finden Sie hier.
Praktische Abschlussprüfung
Die Termine für die praktischen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und Ihnen mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).

Bitte beachten Sie die Fristen zum Anmeldeschluss:
Abschlussprüfung Teil 1 & Abschlussprüfung Teil 2
Sommer Anmeldeschluss ist der 01.02. (Vorzeitige Zulassung 20.02.)
Winter Anmeldeschluss ist der 01.09. (Vorzeitige Zulassung: 20.08.)

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmer/Teilnehmerinnen reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Abschlussprüfung Teil 1 (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)

Schriftliche Prüfung
  • Arbeitsstoffe und Verfahren: 150 Minuten.
Praktische Prüfung
Für den Prüfungsbereich “Pharmazeutische Produktionstechnik” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  2. Arbeitsmittel festlegen,
  3. Arbeitsabläufe selbstständig planen,
  4. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
  5. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren kann.
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen, zu denen der Prüfling je eine Arbeitsaufgabe durchführen soll:
  • Herstellen pharmazeutischer Darreichungsformen
  • Durchführen von Messungen oder Bestimmungen von Stoffkonstanten
  • Durchführen von Inprozesskontrollen
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 30 % in das Gesamtergebnis der Prüfung ein.

Abschlussprüfung Teil 2

Schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
  • Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement mit 4 Wahlqualifikationen: 210 Minuten
Praktische Prüfung
Für den Prüfungsbereich “Fertigungstechnik” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  2. Arbeitsmittel festlegen,
  3. Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
  4. Arbeitszusammenhänge erkennen,
  5. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren,
  6. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen sowie
  7. qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen, zu denen der Prüfling folgende Arbeitsaufgabe/n durchführen soll:
  • zwei Arbeitsaufgaben zu “Herstellen von Darreichungsformen in einem Arbeitsschnitt”
oder
  • eine Arbeitsaufgabe zu “Herstellen von Darreichungsformen in 2 Arbeitsschritten”
Dabei ist eine eine der drei festgelegten Wahlqualifikationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB) zu berücksichtigen (erfolgt bei der Anmeldung der Prüfung vom Ausbildungsbetrieb).
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden und wird an zwei Tagen durchgeführt.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 2 fließt mit 70 % in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung und Qualitätsmanagement: 30 %
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 10,0 %
  • Prüfungsbereich Fertigungstechnik: 30 %

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Fertigungstechnik und im Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Jessica Bastian unter der Tel.-Nr. 030 31510-370 oder per E-Mail: jessica.bastian@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.