Corona-Themen für Unternehmer
Coronavirus: FAQ zu IHK Aus- und Weiterbildungsprüfungen - Stand März 2022
Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Durchführung der Prüfungen
- keine 3G Regelungen, keine Testpflicht bzw. Nachweispflicht
- keine Maskenpflicht. Wir empfehlen dennoch allen Beteiligten, auf den Wegen von und zum Platz im Prüfungsraum eine Maske zu tragen und Hygieneregeln einzuhalten.
- keine Personenobergrenzen.
- An den Prüfungsorten werden wir auch weiterhin – wenn möglich – den bisherigen Mindestabstand gewährleisten.
- Wir empfehlen allen Beteiligten sich dennoch zu schützen, indem sie weiterhin möglichst dauerhaft Masken tragen und die AHA-Regeln einhalten.
Bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber, Notizblock
Was passiert, wenn ich zum Prüfungstermin an Covid-19 erkrankt bin und nicht teilnehmen kann?
Wenn Sie zum Prüfungstermin am Coronavirus erkrankt sind oder Sie sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. In diesem Fall setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit der Prüfungskoordinatorin/dem Prüfungskoordinator der IHK Berlin in Verbindung (Kontakt siehe “Weitere Informationen”) .
Wird meine Prüfungsgebühr erlassen, wenn ich zum Prüfungstermin an Covid-19 erkrankt bin und nicht teilnehmen kann?
Wenn Sie zum Prüfungstermin am Coronavirus erkrankt sind oder Sie sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Ihre Mitteilung an uns stellt in der Regel einen Rücktritt aus wichtigem Grund dar. Die Prüfungsgebühr ist gemäß unserer Gebührenordnung fällig.