Prüfung Gestalter/-in für immersive Medien

Die Zwischenprüfung im Beruf “Gestalter/in für immersive Medien findet schriftlich und praktisch statt.
Die Abschlussprüfung beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag und einen praktischen Prüfungstag.

1. Prüfungstermine in Berlin

2025
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 19.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 keine Zwischenprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 14.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 03.12.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Praktische Abschlussprüfung
Sommer 2025 In der Regel im Juni/Juli. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 In der Regel im Januar. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026
Praktische Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 18.03.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 keine Zwischenprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2026 06.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 02.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Praktische Abschlussprüfung
Sommer 2026 In der Regel im Juni/Juli. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 In der Regel im Januar. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der ZFA.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmer/Teilnehmerinnen reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen.
Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Prüfungsbereiche:
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ (Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten - die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
2. „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen
Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsprobe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 30 Minuten. Davon entfallen höchstens 5 Minuten auf das situative Fachgespräch.
Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsbereich „Immersive Medien konzipieren und gestalten“: 120 Minuten
  • Prüfungsbereich „Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“: 120 Minuten
  • Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Prüfungsbereich „Immersive Medien produzieren“:

Der Prüfling hat einen betrieblichen Auftrag durchzuführen, diesen mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren und die Ergebnisse zu präsentieren.
Nach der Durchführung des betrieblichen Auftrags wird mit ihm auf der Grundlage dieser Dokumentation und der Präsentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags hat der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich einer Angabe zum geplanten Bearbeitungszeitraum zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich der Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden.
Die Präsentation dauert höchstens 15 Minuten und das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. „Immersive Medien produzieren“ mit 50 Prozent,
2. „Immersive Medien konzipieren und gestalten“ mit 20 Prozent,
3. Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen 20 Prozent
4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 Prozent

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich „Immersive Medien produzieren“ mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen die Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unser Prüfungskoordinator Jens Pötschke unter der Tel.-Nr. 030 31510-652 oder per E-Mail: jens.poetschke@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 10/2024