Tourismus

Informationen zur City Tax

Ab 1. Januar 2014 wird für Übernachtungen in Berlin eine Übernachtungsteuer in Höhe von 5 % des Netto-Übernachtungspreises fällig, die der Beherbergungsbetrieb als Steuerschuldner abführen muss. Besteuert werden sollen nur Übernachtungen Privatreisender, begrenzt auf einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal 21 Tagen. Laut Bundesverwaltungsgericht sind Geschäftsreisende von einer solchen lokalen Aufwandsteuer grundsätzlich ausgenommen. Neben der rechtlichen Bewertung stellen sich viele Fragen bei der praktischen Umsetzung, sowohl innerhalb des Betriebes als auch im Umgang mit dem Gast. Der Dehoga Berlin kündigte bereits Klagen an, wie sie auch schon in vielen anderen Städten mit derartigen Steuern anhängig sind. 
Ein erster Erfolg der Wirtschaft ist nun immerhin erreicht worden. Die für Berlin so wichtigen Schulklassenfahrten werden bei entsprechender Bescheinigung durch die Schulen von der City Tax befreit. Wurde dies noch im Gesetzesverfahren abgelehnt, so hat ein gemeinsames Gespräch von IHK Berlin, Reisenetz e.V., Dehoga Berlin und dem Bundesverband Deutscher Incoming Unternehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen Klarheit bezüglich der rechtlichen Einordnung von offiziellen Schulfahrten verschafft und die offizielle Befreiung veranlasst (siehe entsprechende Pressemitteilung unter Mehr zu diesem Thema).
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen finden sich neben den relevanten Vordrucken Informationen zur Auslegung des Gesetzes, die laufend aktualisiert werden (siehe externe Links).
Der Dehoga Berlin stellt ebenfalls weitere ausführliche Informationen zur City Tax bereit, unter anderem Hinweise zur zeitlichen Anwendbarkeit und Einspruchsvorlagen. Vorlagen zur Befreiung für Schulklassen finden Sie auf der Seite des Reisenetz e.V. Deutscher Fachverband für Jugendreisen.
Die Übernachtungsteuer wird in Berlin zentral verwaltet. Zuständig ist das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf, Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin. Zentrale Rufnummer für den Bereich Übernachtungsteuer: (030) 9024 26976.