Tourismus

Informationen zur City Tax

Aktuelles zur City Tax:
Seit dem 1. April 2024 gelten insbesondere folgende Änderungen:
  • Auch berufliche Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen unterliegen nun der Übernachtungsteuer.
  • Die Steueranmeldung kann elektronisch abgegeben werden.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten insbesondere folgende Änderungen:
  • Der Steuersatz wurde auf 7,5 % angehoben.
  • Die bisherige Ausnahme für Übernachtungen von mehr als 21 Tagen entfällt (Wegfall der 21-Tage-Regelung).
Ab dem 1. Januar 2026 gelten insbesondere folgende Änderungen:
  • Besteuerungs-/Steueranmeldungszeitraum ist ausschließlich das Kalendervierteljahr
  • Wegfall der 10-Betten-Grenze
  • Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Steueranmeldung
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen finden sich neben den relevanten Vordrucken Informationen zur Auslegung des Gesetzes, die laufend aktualisiert werden.
Die Übernachtungsteuer wird in Berlin zentral verwaltet. Zuständig ist das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf, Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin. Zentrale Rufnummer für den Bereich Übernachtungsteuer: (030) 9024 26976.