24. Januar 2014

IHK erreicht Durchbruch: Alle Klassenfahrten in die Hauptstadt sind von der City Tax befreit!

Schul- und Klassenfahrten nach Berlin unterliegen – entgegen den ursprünglichen Planungen – nicht der City Tax, wenn sie Bildungszwecke erfüllen. Da das Lehrpersonal beruflich mitreist, fällt deren Übernachtungsaufwand von vornherein nicht unter das Übernachtungssteuergesetz.
„Das ist das richtige Zeichen an die Schüler, unsere zukünftigen Städtetouristen. Berlin muss sich als weltoffene Stadt mit einer positiven Willkommenskultur präsentieren“, sagt der Stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter.
Die IHK Berlin hatte zu diesem Thema Unternehmen, DEHOGA und die Senatsverwaltung für Finanzen eingeladen, um eine wirtschaftsfreundliche und klare Lösung für die Abwicklung von Klassenfahrten angesichts der neu eingeführten City Tax zu erreichen. Erfreulicherweise wurde ein Durchbruch erzielt, wonach für Schüler und Lehrer auf Klassenfahrten in Berlin keine City Tax anfallen wird. Hieß es noch bei der Gesetzes-Verabschiedung, dass auch für Schüler die Übernachtungsteuer anfallen soll, konnte in diesem Gespräch hierzu eine Einigkeit erzielt werden. Eine ähnliche Regelung für Schul- und Klassenfahrten gibt es auch in Hamburg.
Anders verhält es sich aber mit Schüler- und Jugendreisen, die privat veranlasst werden (z.B. freiwillige Abiturfahrten). Diese werden nicht im Rahmen des Bildungsauftrages durch Lehrkräfte betreut und werden auch nicht durch die Schule genehmigt.
Weitere Informationen zur City Tax und Hinweise auf die entsprechenden Internetseiten der Senatsverwaltung für Finanzen finden Sie auf www.ihk-berlin.de unter der Dok.-Nr. 103569.
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 24. Januar 2014