Nr. 8485
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Um Unfälle und Sachschäden bei der Verwendung oder Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen zu vermeiden, soll an dieser Stelle über die gesetzlichen Bestimmungen informiert werden, die bei der Aufbewahrung und beim Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 und 2 zu beachten sind.

Informationen/Service
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