Standortpolitik

Strukturreform

Das rechtliche Grundkonstrukt der Berliner Verwaltung ist bald 100 Jahre alt. Es war immer umstritten, wurde vielfach reformiert, wenngleich nicht immer zum Besseren. Im zweistufigen Aufbau wird die Verwaltung den Herausforderungen einer Metropole ebenso wenig gerecht wie den Anforderungen des 21. Jahrhunderts. Doch die Struktur ist verfassungsrechtlich verankert und kann nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus verändert werden.
Berlin ist eine Einheitsgemeinde mit politisch geführter Hauptverwaltung und politisch geführten Bezirken. Für Unternehmen führt diese Struktur und die sich daraus ergebenden Verfahrensabläufe und Entscheidungswege immer wieder zu Problemen. 
  • Eine einheitliche Entscheidungspraxis ist nicht gewährleistet.
  • Es mangelt an klaren Aufgabenzuteilungen zwischen Senat und Bezirken
  • Durchgriffsrechte der Hauptverwaltung stehen nicht - im nötigen Umfang - zur Verfügung. 
  • Der Einsatz von Personal- und Finanzressourcen über die Ebenen hinweg ist oft ineffizient.
Die einfachen Erwartungen der Wirtschaft an Digitalisierung, Transparenz und Verlässlichkeit  stellen für die Berliner Behörden eine große Herausforderung dar. Soll die Verwaltung  tatsächlich zu einem positiven Standortfaktor werden, braucht es strukturelle Veränderungen. 
  • Die IHK hat Leitlinien für die Organisation einer effizienten Verwaltungsstruktur im Land Berlin und damit für ein wirtschaftsgerechtes Modell der Berliner Verwaltung entwickelt („Anregungen zum Umsteuern”). Diese Leitlinien gilt es nicht nur im Sinne der Berliner Wirtschaft, sondern auch im Interesse der Zukunftsfähigkeit der Verwaltung weiterzuentwickeln und umzusetzen.
  • Einzelheiten zum wirtschaftsgerechten Modell der Berliner Verwaltung finden Sie in dem anliegenden Positionspapier "Zukunftsfähiges Berlin. Beitrag der Berliner Verwaltung für ein modernes Stadtmanagement".