Unternehmensfreundliche Verwaltung

Weniger Bürokratie, mehr Freiheit

Berlins Wirtschaft leidet an der Bürokratie. Überflüssige Schriftformerfordernisse wurden zwar identifiziert aber noch nicht umfassend beseitigt. Das erschwert auf Seiten der Verwaltung die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, während es auf Seiten der Wirtschaft Zeit frisst und Kosten verursacht. Zu wenige Prozesse in den Behörden sind tatsächlich effizient organisiert, geschweige denn digitalisiert. Die IHK Berlin setzt sich für einen umfassenden Bürokratieabbau ein.
  • In die Ausarbeitung des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG) II war die IHK-Organisation einbezogen. In der schriftlichen Stellungnahme wurden die Anhebung der Kleinunternehmergrenze und eine Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter eingefordert. Hauptkritikpunkt blieb, dass das BEG II zu wenig ambitioniert war und spürbare Entlastungen der Unternehmen vermissen ließ.
  • Das Kabinett Merkel VI plant ein Bürokratieabbaugesetz III mit dem insbesondere Statistikpflichten abgebaut werden sollen. Darüber hinaus sollen Fortschritte u. a. bei der Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, bei der Harmonisierung von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, zeitnahen Betriebsprüfungen, bei der Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft, der Überprüfung von Schwellenwerten im Steuer- und Sozialrecht oder der Verwendungspflicht bestimmter Formulare erzielt werden. Was im Koalitionsvertrag fehlt sind Regelungen zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen.
  • Die so genannte "One in, one out-Regel" wird ihrem Namen noch nicht gerecht. Die Bundesregierung hat zwar errechnet, dass in den letzten Jahren mehr "outs" als "ins" realisiert wurden. Allerdings machten zugleich zusätzliche Lasten wie die Pflicht, neue Registrierkassen anzuschaffen, die Fortschritte wieder zunichte. Zu wenige, der von der Wirtschaft vorgeschlagenen Bürokratie-Maßnahmen wurden tatsächlich umgesetzt. Besonders anschaulich zeigt das der Bürokratie-Radar der IHK-Organisation. Hier zeigt sich: Die Bürokratie- und Kostenbremse „one in, one out“ kann nur erfolgreich sein, wenn die laufenden Kosten erfasst werden.
  • Dass EU-Vorschriften eine bedeutende Rolle für die Wirtschaftsfreundlichkeit auch in Berlin haben, zeigt eine Übersicht des DIHK aus dem Jahr 2015. Hier wurden 17 Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechts unterbreitet, die bis heute Aktualität besitzen.
  • Ein wichtiger und verlässlicher Partner der Berliner Wirtschaft beim Bürokratieabbau ist der Nationale Normenkontrollrat (NKR).