CSR-Berichterstattung

CSR-Berichtspflicht

Transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Ziel eines EU-Beschlusses aus dem Jahr 2014. Große Unternehmen sollen Auskünfte zu Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit erteilen. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen, sofern sie Geschäftsbeziehungen zu Großunternehmen unterhalten.
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro bzw. Umsatzerlösen von mehr als 40 Millionen Euro müssen seit Januar 2017 über die nichtfinanziellen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Das können sie mit sogenannten Corporate Social Responsibility (CSR)- oder Nachhaltigkeitsberichten. Beschrieben werden darin Umwelt-, soziale und Arbeitnehmerbelange sowie Aktivitäten bei Themen wie Diversität oder Bekämpfung von Korruption.
Wichtig für KMUs!
Der Mittelstand ist von der Berichtspflicht indirekt betroffen. Wenn große Unternehmen ihre Wertschöpfungskette beschreiben, fordern sie zukünftig von ihren Zulieferern Informationen zu deren Nachhaltigkeitsleistungen. Auch Kunden und Verbraucher wollen wissen, ob Produkte oder Dienstleistungen nachhaltig hergestellt werden und ob bei der Produktion ethische Grundsätze eingehalten werden.
Rahmenwerke erleichtern Berichterstattung
Immer mehr Unternehmen berichten proaktiv über ihre Nachhaltigkeitsleistungen. Doch Firmen, die sich bisher noch nicht mit den Anforderungen auseinandergesetzt haben, stehen vor der Frage: Wie sollen wir das umsetzen? Die Antwort geben sogenannte Berichtsstandards: Sie ermöglichen die systematische Dokumentation des Nachhaltigkeitsmanagements.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex
Einer dieser Standards ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), der im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet wurde. Anwender des DNK erstellen „Entsprechenserklärungen“. Darin beschreiben sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen in vier Bereichen (Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft) anhand von 20 Kriterien und Kennzahlen. Unternehmen jeder Größe und Rechtsform können mit dem DNK ihre Aktivitäten transparent machen. Zugleich erfüllen sie die Anforderungen der EU-Berichtspflicht.
Unterstützung bei der Anwendung
Kontaktieren Sie Ihre IHK-Ansprechpartner oder das DNK-Büro bei Fragen zur Nutzung der Datenbank oder zum Prüfprozesses. Bundesweit werden Schulungen für den DNK angeboten. Mentoren berichten dort von Praxiserfahrungen. Auf der DNK-Webseite deutscher-nachhaltigkeitskodex.de finden Sie Termine und umfassendes Informationsmaterial.
Der DNK …
  • ist kostenfrei und einfach anwendbar,
  • legt den Fokus auf das Wesentliche und reduziert Komplexität,
  • ist für Unternehmen jeder Größe, besonders aber für KMU geeignet,
  • macht Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar und vergleichbar,
  •  verfügt über ein effizientes Schulungs- und Beratungskonzept,
  • dient als Grundlage für systematisches Nachhaltigkeitsmanagement,
  • erfüllt die EU-Berichtspflicht.