Standortpolitik

Fahrverbote auf ein Minimum beschränken und Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr regeln

Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) hat am 9. Oktober 2018 über einzuführende Fahrverbote in Berlin entschieden: Einzuführen sind sie auf 11 Straßenabschnitten mit insgesamt ca. 1,1 km Länge. Auf über 100 weiteren Straßenabschnitten muss der Senat prüfen, ob ebenfalls Fahrverbote nötig sind. Bis Ende März 2019 muss der Senat dazu seinen Luftreinhalteplan mit den effektivsten Maßnahmen beschlossen haben. Die IHK Berlin setzt sich im Beteiligungsprozess zum Luftreinhalteplan dafür ein, Fahrverbote auf ein Minimum zu beschränken. Nur wenn der Grenzwert mit anderen Maßnahmen nicht einzuhalten ist, dürfen zeitlich begrenzte Fahrverbote eingesetzt werden. Weiterhin gilt es, zeitnah klare und umfassende Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr zu regeln.

Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr

Das VG hat  einen anderen Weg als in Stuttgart oder Frankfurt am Main eingeschlagen und flächenhafte Fahrverbote innerhalb der Umweltzone für unverhältnismäßig erklärt. Nicht überall hat Berlin ein Problem mit schlechter Luft. Diese Auffassung des Gerichts haben wir immer vertreten. Der Wirtschaftsverkehr ist mit rd. 88.000 gewerblich genutzten Fahrzeugen stark von Fahrverboten betroffen.
Ab Juni / Juli 2019 wird es nun auf 11 Straßenabschnitten in der Leipziger Str., Reinhardtstr., Brückenstr., Friedrichstr., Kapweg, Alt Moabit, Stromstr., Leonorenstr. zu Dieselfahrverboten für Pkw & Lkw bis zur Schadstoffklasse EURO 5 kommen. Das Berliner VG hat sich klar zur Notwendigkeit hinreichender Ausnahmen positioniert und insbesondere Handwerker und Anwohner angesprochen. Unseres Erachtens ist damit analog auch eine Ausnahmeregelung für den Wirtschaftsverkehr gemeint. Der Berliner Senat wurde durch das VG angewiesen, zeitnah einen Leitfaden dazu zu entwickeln. Wir fordern den Senat auf, uns in die Ausgestaltung weitreichender und kostenneutraler Ausnahmeregelungen einzubeziehen. 

Alternative Maßnahmen vorziehen

Fahrverbote sollten auf ein absolutes und zeitlich begrenztes Minimum beschränkt werden. Weitere Verbotsstrecken sind zu vermeiden. Das VG hat darauf verwiesen, erst alle anderen schnell wirkenden Maßnahmen zu nutzen, um den Grenzwert einzuhalten. Wir fordern eine konsequente Umsetzung des beschlossenen Kurzfristprogramms für saubere Luft in Berlin (10-Punkte-Plan des Regierenden Bürgermeisters über ein Maßnahmenpaket) wie etwa saubere Busse, intelligente Ampeln an hot spots. Zudem sollen die neuen Förderangebote für Elektromobilität maximal genutzt werden können. Dazu werden wir unsere Mitgliedsunternehmen weiter aktiv informieren. Neue Tempo-30-Strecken sollte es auf Hauptverkehrsstrecken nur mit Augenmaß geben. Wir setzen uns für die Umsetzung einer wirtschaftlich darstellbaren Lösung für Hardwarenachrüstungen ein. 

Fahrverbote sorgfältig prüfen

Bei der Prüfung von Fahrverboten auf weiteren Straßenabschnitten ist sicherzustellen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Fahrverbote sind zeitlich begrenzt zu halten. Wir treten gegen Überlegungen zur Einführung von Fahrverboten für die Diesel-Schadstoffklasse EURO 6 ein. Eine detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus. Auf dieser Grundlage kann ggf. eine weitere Präzisierung der IHK-Forderungen erfolgen.