IHK Berlin

Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie zu mehr Klimaschutz und Luftreinhaltung. Er soll den Absatz sowohl von neuen als auch jungen gebrauchten elektrisch betriebenen Fahrzeugen stärken. 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.
  • Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.
  • Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.
  • Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen.
Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA-Liste) befinden.
Der Umweltbonus ist erhältlich für:
  • den Erwerb eines erstmals in Deutschland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs,
  • den Erwerb eines Elektrofahrzeugs bei der zweiten Zulassung im Inland.
Nicht förderfähig durch den Umweltbonus sind unter anderem:
  • E-Roller
  • E-Fahrräder
  • Leichtkraftfahrzeuge

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine als Käufer oder Leasingnehmer, auf die das Fahrzeug zugelassen wird.

Wie wird gefördert?

Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride 4.500 Euro.

Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro.

Der Umweltbonus wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

Antragstellung

Der Antrag ist ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge beim BAFA.
Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020 Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel, längstens bis 2025.